Claudia Matthes

Die Taufe auf den Tod Christi


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Ἕλλην (Gal 3,28a)

      „This was how the Jew saw the world, as divided into two categories – the Jews and everyone else.“1 Dass Ἕλλην weniger speziell die Griechen als vielmehr sämtliche nicht-jüdischen Völker meint, scheint offensichtlich, ob jedoch die Pointe des Gegenübers in der Nationalität oder aber in der anderen Religionszugehörigkeit liegt oder ob auf beide gleichermaßen abgehoben wird, ist interpretationsbedürftig mit Blick auf die Negation der Andersartigkeit. Aus jüdischer Perspektive, nämlich der einer exklusiven Volksreligion, sind beide Interpretationsmöglichkeiten vorstellbar bzw. wirkt eine Unterscheidung der beiden Kategorien eher künstlich. Mit Blick auf die beiden anderen Paarungen ist es jedoch durchaus von Bedeutung, ob auf eine rein gesellschaftlich-politische oder aber eine religiöse Ebene angespielt wird, v.a. aber auf welche Weise die Negierung zu verstehen ist (οὐκ ἔνι).

      Beide Dimensionen jüdischer Identität werden in der Beschneidung manifest,2 die bekannterweise wenigstens Anlass, wenn nicht eines der Hauptthemen des Gal darstellt.3 Konkret die Gegenüberstellung von Beschnittensein und Unbeschnittensein findet sich an zwei Stellen, und zwar in der Weise, dass der Unterscheidung nun jegliche Relevanz abgesprochen wird: ἐν γὰρ Χριστῷ Ἰησοῦ οὔτε περιτομή τι ἰσχύει οὔτε ἀκροβυστία (ἀλλὰ πίστις δι‘ ἀγάπης ἐνεργουμένη [Gal 5,6]); und noch als Steigerung kann verstanden werden: οὔτε γὰρ περιτομή τί ἐστιν οὔτε ἀκροβυστία (ἀλλὰ καινὴ κτίσις [Gal 6,15]).4 Vergleichbare Aussagen finden sich zudem in anderen Paulusbriefen.5 Stets wird deutlich, dass nicht die jüdische Nationalität – etwa im Kontext eines Vielnationenstaates – angesprochen ist, sondern die Religion: sowohl die Erwählung, als auch die damit verbundenen Pflichten. Die Verneinung kann also kaum die Abschaffung von Nationalitäten o.ä. im Blick haben.6

      Auch der nähere Kontext unseres Textes kreist um die Verheißung und in welchem Verhältnis diese zum für die Juden verpflichtenden Gesetz steht. Die voranstehenden Verse laufen dabei auf folgende Aussage hinaus: Diejenigen, welche an Christus glauben, sind sofern sie zuvor vom Gesetz betroffen waren nun von diesem befreit. Sich freiwillig dem Gesetz zu unterwerfen, also durch Beschneidung vom Heiden zum Juden zu werden, steht demnach der Bindung an Christus entgegen. Paulus erläutert dies im Anschluss näher mit Hilfe des Metaphernfeldes Vater/Erbe – Sohn/Knecht – Freie/Sklavin und greift damit das zweite Gegensatzpaar der Tradition auf: οὐκ ἔνι δοῦλος οὐδὲ ἐλεύθερος (3,28b). Doch bereits hier lässt sich festhalten: Die (religiöse) Einteilung der Menschen in Juden einerseits und Griechen als „Nicht-Juden“ andererseits ist grundlegend für das Selbstverständnis des jüdischen Glaubens – ihr Zeichen ist die Beschneidung. Das Kommen Christi erschüttert diese Entscheidung komplett, indem Christus von dem Gesetz befreit, dem der Jude seit der Beschneidung unterworfen ist. Die Taufe ist dabei nicht nur Zeichen, sondern auch „Auslöser“ der neuen Realität für den Einzelnen, in welcher der Täufling in Christus eingetaucht wird – die alles erschütternde Christusbindung eingeht.

      Die Parallelisierung von Gal 3,28a–c über οὐκ ἔνι […] οὐδὲ […] legt nahe, dass eine endgültige Interpretation die Untersuchung aller drei Glieder zur Voraussetzung hat. Erst danach kann entschieden werden, ob die Formulierung als Ende der bisherigen Welt,7 neuer Äon8 oder bereits als neue Schöpfung9 zu verstehen bzw. erst für die Zukunft zu erwarten ist. Bezüglich οὐκ ἔνι Ἰουδαῖος οὐδὲ Ἕλλην lässt sich aber bereits hier festhalten, dass die Negation zwei Verhältnisbestimmungen betrifft:

      1. Negierung des unterschiedlichen Status im Gottesverhältnis: Paulus stellt im Kontext von Gal 3 die erwählten, beschnittenen (und damit dem Gesetz verpflichteten) Juden zwar mehrmals den nichtbeschnittenen (damit aber auch nicht dem Gesetz unterworfenen) Griechen deutlich gegenüber, kommt aber zu dem (ernüchternden) Schluss, dass keiner von beiden vor Gott gerecht ist. Dies kann nur durch eine Bindung an Christus erreicht werden, welche beiden – in gleicher Weise – offensteht und beide unabhängig von ihrem vorherigen Status zu mündigen Erben der Verheißung macht. Als Negierung bzw. absolute Relativierung der zuvor grundlegenden Unterscheidung zwischen erwähltem Juden und nichterwähltem Griechen ist auch 1Kor 7,17–20 zu interpretieren: ἡ περιτομὴ οὐδέν ἐστιν καὶ ἡ ἀκροβυστία οὐδέν ἐστιν […] (7,19) – ob beschnitten oder nicht, als Christusgläubige haben sie nun den gleichen Zugang und die gleiche Stellung als Erwählte vor Gott.

      2. Negierung des bisherigen Verhältnisses zueinander: Diese neue soteriologische Situation impliziert Auswirkungen auf das Verhältnis von denjenigen Juden und Heiden, welche Christen geworden sind. Aus jüdischer Sicht stand man bisher eigentlich in gar keinem Verhältnis zu Nichtjuden, da ein direkter Umgang zwangsläufig mit kultischer Verunreinigung einherging.10 Jetzt aber ist der Umgang miteinander bis hin zur uneingeschränkten Tischgemeinschaft nicht nur möglich, sondern sogar geboten und Petrus muss sich als Heuchler bezeichnen lassen, als er diesen Umgang beendet bzw. meidet.11 Somit hat der Verzicht auf eine Verpflichtung der Heidenchristen auf das jüdische Gesetz Auswirkungen auch auf das Verhalten der Juden.12 Obwohl auch weiterhin dem Gesetz folgend, gilt die Befreiung vom Gesetz durch Christus auch ihnen und indem sie dem Gesetz nicht mehr wehrlos unterworfen sind, ändern sich auch die Maxime im Umgang mit bestimmten Verordnungen des Gesetzes, mindestens denen, die sich auf Heiden beziehen – ihre neuen Glaubensgeschwister.

      Nach Hans Halter „hätte es im Blick auf die Situation der galatischen Gemeinde(n) genügt, wenn Pls nur die erste Unterscheidung genannt hätte.“13 Ob die beiden anderen (Gegensatz-)Paarungen doch noch Weiteres beitragen,14 haben die folgenden Abschnitte aufzuzeigen.

      1.4.2 οὐκ ἔνι δοῦλος οὐδὲ ἐλεύθερος (Gal 3,28b)

      Die Einteilung der Menschen in Sklaven und Freie ist ähnlich grundlegend gegensätzlich für die antike Gesellschaft wie die in Juden und Nicht-Juden aus Sicht ersterer und beinhaltet verschiedene soziale, rechtliche und auch kultische Komponenten, die sich in der griechischen und jüdischen Gesellschaft im Detail unterscheiden mögen, allerdings gleiche Grundzüge zeigen: „Der Grieche findet seine persönliche Würde darin, daß er frei ist.“1 ὁ δοῦλος ist dagegen der Unfreie, Abhängige, Eingeschränkte – derjenige, dem ein fremder Wille aufgezwungen wird und der anderen zu dienen hat. Er stellt den „Antitypus“ dar, abgelehnt und verachtet.2 „In the end, slavery is best understood as a combination of violence, social death, and dishonor in a dynamic process that begins with enslavement (from multiple sources) and ends either with biological death or manumission“.3

      Auch im Judentum hebt δοῦλος, als Übersetzung von ‎‏עבד‏‎, im Wesentlichen auf das Abhängigkeits- und Dienstverhältnis des so Bezeichneten ab,4 wobei sowohl das zwischenmenschliche Verhältnis als auch die Gottesbeziehung davon beeinflusst wird. Konkret heißt dies, dass ein Sklave als Besitz angesehen wird.5 Im Kultus setzt sich die Fremdbestimmung fort: Geht ein Sklave in den Besitz eines Juden über, wird er zwangsweise beschnitten, „jedoch hört die Verbindlichkeit der Gebote für den Sklaven im Allgemeinen da auf, wo ihre Erfüllung das Recht des Herrn auf seine Arbeitskraft empfindlich geschmälert hätte.“6

      Diese absolute Abhängigkeit vom Herrn ist auch die allgemeine Pointe der Äußerungen und Bilder, in denen Jesus Sklaven erwähnt, z.B. Οὐκ ἔστιν […] δοῦλος ὑπὲρ τὸν κύριον αὐτοῦ (Mt 10,24).7 In den (paulinischen) Gemeindebriefen jedoch erscheint das Thema Sklave bzw. Sklaverei an den wenigen Stellen,8 wo es erwähnt wird, unter einem anderen Vorzeichen: ἕκαστος ἐν ᾧ ἐκλήθη, ἀδελφοί, ἐν τούτῳ μενέτω παρὰ θεῷ (1Kor 7,21). Diese und andere Passagen, nicht zuletzt Phlm, machen deutlich: Die Sklaverei als gesellschaftliche Institution wird grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen, auch wenn eine spätere Notiz des Ignatius – zumindest was die Hoffnung christlicher Sklaven betrifft