Claudia Matthes

Die Taufe auf den Tod Christi


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sie in „die hausherrliche Gewalt ihres Gatten“6 über. Die griechische wie römische Gesellschaft pflegt die Einehe, normalerweise unter Verbot der Geschwister- und teilweise sogar Verwandtenehe (14f). Als Frau des Hauses obliegt ihr nun die Erziehung der Kinder, die Aufsicht über die Sklavinnen und die Hausarbeit (27). Dass dazu auch eine gewisse finanzielle Verantwortung gehört, belegt das Bsp. Ciceros, der vom „Finanzgenie seiner Frau Terentia“ (27) erheblich profitiert. „There is some indication that in Asia Minor women were able to hold more positions in public life.“7 Es ist allgemein eine Entwicklung von der griechischen hin zur römischen Gesellschaft wahrzunehmen, welche die Position der Frau, nicht zuletzt gegenüber ihrem Ehemann, stärkt.

      Eine solche Tendenz lässt sich allerdings nicht für die jüdische Frau erkennen: Zwar behauptet Josephus, dass es einen allgemeinen Unterricht in Lesen und Schreiben gäbe (Flav.Jos.Ant. 2, 204), dennoch sind Frauen vor Gericht auf die Unterschrift eines Tutors angewiesen (CPJ 453). Eine Klassengrenze scheint dabei keine Rolle zu spielen.8 Neben dem Erwerb der Grundfertigkeiten tritt die religiöse Erziehung, welche v.a. die Unterweisung in die für Frauen spezifischen Gebote und Verbote umfasste. Die rechtliche Stellung gestaltet sich ganz ähnlich der einer römischen Frau: Ihr pater familias ist ebenfalls entweder der Vater (in Vertretung: der Bruder) oder der Gatte. Immerhin kann sie Eigentum besitzen, das sie entweder geschenkt9 oder sogar ererbt bekommt, falls keine Söhne vorhanden sind.10 Dieses Vermögen kann die Frau zwar nicht ihrem Mann, wohl aber ihrem Sohn weitervererben.11

      1.4.3.1 Position und Funktion(en) von Frauen in der jüdischen Religion

      Das Hauptanliegen des Paulus im Galaterbrief ist bekannterweise, zu verdeutlichen, dass eine (freiwillige) Beschneidung die Galater dem jüdischen Gesetz komplett verpflichten würde. Aber Frauen werden im Judentum nicht beschnitten und auch sonst stellt sich das Verhältnis zum jüdischen Gesetz für Frauen und Männer unterschiedlich dar:1 Zwar gelten für Frauen mit wenigen Ausnahmen2 die gleichen Verbote, wie sie auch bei Zuwiderhandlungen dem gleichen Zivil- und Kriminalrecht unterworfen sind,3 doch besitzen sie nicht das Recht, als Zeugin aufzutreten4 und sind v.a. auf andere Weise den Geboten des Gesetzes unterworfen: „Man erklärte, daß sie nur zu denjenigen Geboten verpflichtet sei, deren Erfüllung nicht an eine bestimmte Zeit gebunden sei.“5 Auch mit Blick auf Ämter und Funktionen im jüdischen Kultus bietet sich ein ambivalentes Bild: Einerseits dürfen sie keine dezidierten Kultämter übernehmen,6 andererseits können bestimmte religiöse Funktionen, z.B. im Zusammenhang mit Lebensbeginn und -ende7 allein von Frauen ausgeführt werden.

      Zudem interessant zu erwähnen ist das bereits von Sklaven bekannte Phänomen, persönliche Gelübde nur eingeschränkt ablegen zu können: Der Vater einer ledigen Frau – entsprechend dem Herr eines Sklaven – hat stets ein Einspruchrecht bei einem freiwilligen Gelübde, das dieses für nichtig erklären kann.8 „Heiratet ein Mädchen, so geht das Einspruchrecht vom Vater auf den Gatten über: er darf selbst solche Gelübde auflösen, die vor der Hochzeit geleistet wurden.“9 Lediglich Witwen und geschiedene Frauen können vollständig selbstbestimmt Gelübde ablegen (Num 30,10). Während die alttestamentlichen Gesetzestexte all diese unterschiedlichen Anforderungen und Verpflichtungen von Männern und Frauen ohne weitere Begründungen lediglich aufführen, reflektieren rabbinische Schriften später durchaus über deren Ursache. Hierbei wird stets darauf verwiesen, dass es sich beim Verhältnis Mann–Frau um keines auf Augenhöhe handelt. Dies wird an späterer Stelle noch genauer darzustellen sein.

      Fragt man nun, wie Jesus und die frühen christlichen Gemeinden Frauen wahrnehmen und einbinden, so sei zunächst festzuhalten, dass keinerlei programmatische Emanzipation zu erkennen ist. Wohl aber wertet Jesus Frauen, indem er sich ihnen zuwendet, dennoch anders, als es in der damaligen jüdischen Gesellschaft üblich ist:10 Einerseits begegnet er notleidenden Frauen als Wohl- und Wundertäter – nicht anders wie anderen Hilfesuchenden und Randgruppen der Gesellschaft, wie etwa Zöllnern und Samaritanern. Indem Jesus sich etwa einer Witwe zuwendet, die dabei ist, ihren einzigen Sohn zu Grabe zu tragen (Lk 7,11–16), erweist er sich als Mildtäter, jedoch noch ganz im Rahmen der jüdischen Gemeinschaft. Wenn er andererseits Frauen dadurch würdigt, dass er sie lehrt und ihrem Alltag Gleichnisse widmet, überschreitet er darin die jüdischen Gepflogenheiten weit. Dennoch wählt er lediglich Männer zu seinen Jüngern und engsten Vertrauten, wenn auch Frauen als Unterstützerinnen und Anhängerinnen erwähnt werden.

      Unser Bild der ersten christlichen Gemeinden ist einerseits von dem zwiespältigen Frauenbild der Paulusbriefe (1Kor 11,2–16; 14,33–40) und andererseits von den Berichten der Apg geprägt (Apg 1,14; 5,1–11; 16,14f u.w.). Ohne auf Details und Hintergründe an dieser Stelle näher eingehen zu können, ist festzustellen, dass das Gemeindeleben von Frauen aktiv mitgestaltet wird, diese teilweise auch Leitungsfunktionen übernehmen, was in unterschiedlicher Weise bewertet wird.

      1.4.3.2 Verhältnis von Männern und Frauen zueinander

      Die unterschiedliche Stellung und Funktion von Frauen und Männern in der jüdischen Religion ist nur der eine Punkt, der hier zu bedenken ist, der andere ist das Verhältnis von Frauen und Männern zueinander. Es wird v.a. von zwei Grundkomponenten bestimmt: 1) Das Machtgefälle vom Mann zur Frau und 2) die enge Bindung von (Ehe-)Mann und (Ehe-)Frau aneinander.

      1) Das Machtgefälle: Wie die Beschreibung von Stellung und Funktion einer Frau innerhalb der jüdischen Gesellschaft gerade gezeigt hat, wird das Leben einer Frau im Wesentlichen von ihrem Verhältnis zu einem Mann (Vater oder Ehemann) bestimmt und es fußt stets auf der Grundüberzeugung: γυνὴ δὲ χείρων ἀνδρὸς εἰς ἅπαντα – „Die Frau ist in jeder Hinsicht geringer als der Mann.“1 Beispiele wie die eingeschränkte Möglichkeit, selbstständig Gelübde abzulegen, zeigen: „In einigen Stellen wird die Frau hinsichtlich der Erfüllung gewisser Gebote auf eine Linie mit den Sklaven u. Kindern gestellt.“2 Dies geschieht mit folgender Begründung: „Weil sie nur ein Herz (für ihren Mann) haben; ebenso ist das Herz des Sklaven nur auf seinen Herrn gerichtet. – Frauen u. Sklaven haben noch einen menschlichen Herrn über sich, u. dessen Dienst nimmt ihr Herz so in Anspruch, daß für den Dienst Gottes Zeit u. Kraft fehlt. Darum werden hinsichtlich der Gebotserfüllungen an die Frauen u. Sklaven geringere Ansprüche gestellt als an die Männer u. Freien.“3

      Diese Vorstellung findet sich dann bekannterweise auch in den sog. christlichen Haustafeln wieder: αἱ γυναῖκες τοῖς ἰδίοις ἀνδράσιν ὡς τῷ κυρίῳ, ὅτι ἀνήρ ἐστιν κεφαλὴ τῆς γυναικὸς […] (Eph 5,22f).4 Paulus begründet die untergeordnete Stellung der Frau zudem wie folgt: Ἀνὴρ μὲν γὰρ οὐκ ὀφείλει κατακαλύπτεσθαι τὴν κεφαλὴν εἰκὼν καὶ δόξα θεοῦ ὑπάρχων· ἡ γυνὴ δὲ δόξα ἀνδρός ἐστιν. οὐ γάρ ἐστιν ἀνὴρ ἐκ γυναικὸς ἀλλὰ γυνὴ ἐξ ἀνδρός· καὶ γὰρ οὐκ ἐκτίσθη ἀνὴρ διὰ τὴν γυναῖκα ἀλλὰ γυνὴ διὰ τὸν ἄνδρα (1Kor 11,7–9).

      2) Die enge Bindung aneinander, wie sie direkt aus der jüdischen Anthropologie übernommen wird: ‎‏על כן יעזב איש את אביו ואת אמו ודבק באשתו והיו לבשר אחד‏‎ / ἕνεκεν τούτου καταλείψει ἄνθρωπος τὸν πατέρα αὐτοῦ καὶ τὴν μητέρα αὐτοῦ καὶ προσκολληθὴσεται πρὸς τὴν γυναῖκα αὐτοῦ, καὶ ἔσονται οἱ εἰς σάρκα μίαν (Gen 2,24/LXX). Dass für diese neue Bindung das Vaterhaus verlassen wird, die Grundzelle jeder antiken Gesellschaft, zeigt bereits, was dabei entsteht: die engstmöglich vorstellbare Bindung zweier Menschen aneinander – sie sind nur noch ein Fleisch. Jesus zitiert Gen 2,24, um von der Dauerhaftigkeit und wohl auch Tiefe dieser Bindung her gegen eine Ehescheidung zu argumentieren (Mt 19,5f).