Klaus-Dieter Thill

Diskretion


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      Klaus-Dieter Thill

      Diskretion

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      Inhaltsverzeichnis

       Titel

       Einleitung

       1 Der Empfang

       2 Abgrenzung zwischen Empfangs- und Wartebereich

       3 Patienten-Kommunikation

       Impressum neobooks

      Einleitung

      Diskretion ist ein vitales Thema für PatientenDie digitalmedizinische Diskussion wird gegenwärtig vor allem durch das Thema „Datenschutz“ bestimmt: wenn persönliche Gesundheits-Informationen von Patienten elektronisch, in welcher Form auch immer, übermittelt werden, muss sichergestellt sein, dass diese Dritten nicht zugänglich sind. Doch während dieses Grundanforderung in eine Form gebracht wird, finden täglich tausende Male Verletzungen der „analoge“ Datensicherheit statt: eine aktuelle Untersuchung der Zufriedenheits-Angaben von mehr als 100.000 Patienten aus knapp 1.000 zufällig ausgewählten Arztpraxen (Erhebung-Methode: Valetudo Check-up© "Praxismanagement", vgl. Anhang) zeigt, dass sich in 58% der Bögen bei den Freitext-Angaben kritische Hinweise auf fehlende bzw. nachzubessernde Vertraulichkeit fanden. Geringer Diskretions-Score Parallel wurde der durchschnittliche Patient Care Quality Score (PCQS, die Zufriedenheit der Patienten mit Praxis-Leistungsmerkmalen in Relation zu den Anforderungen, Optimum: 100%) des Merkmals „Diskretion“ untersucht: er liegt – über alle ärztlichen Fachgruppen betrachtet – gerade einmal bei 19% . Praxisteams reagieren mit Unverständnis"Ich konnte im Nebenraum die komplette Krankengschichte eines Patienten mit anhören!", beklagt sich eine Patientin in einer Zufriedenheitsbefragung.

      „Es geht eben nicht anders!“, kommentieren die meisten Ärzte und Medizinischen Fachangestellte die mangelnden Diskretions-Vorkehrungen in ihren Praxen. „Ich kann doch nicht nach jedem Patienten die Tür schließen oder bei jedem Telefonat um mich sehen, ob auch niemand in Hörweite ist!“, kommentiert eine Praxismanagerin die Situation in ihrem Betrieb. Doch bei detaillierter Analyse, mit etwas Goodwill und Selbstdisziplin sowie einigen kleinen organisatorischen und baulichen Veränderungen ließe sich die Diskretion in vielen Praxen mit geringem Aufwand deutlich steigern.

      Diskretion ist immer aus zwei Perspektiven zu betrachtenEine Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Bezug auf Patienten-Informationen ist zum einen eine juristische Anforderung, denn die ärztliche Schweigepflicht ist in der Rechtsordnung gleich mehrfach fixiert. Überdies sind Praxisbetriebe nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz von personenbezogenen Daten sicherzustellen. Zum anderen beeinflusst der Schutz der Privatsphäre als Leistungsmerkmal einer „guten Arztpraxis“ den Erfolg der Patientenbindung und -gewinnung, ist also auch ein Marketing-Instrument. Die folgenden Ausführungen skizzieren die wichtigsten, hierfür notwendigen Regelungen.

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