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Das allgemeine Maklerrecht hat im BGB mit den §§ 652–654 BGB nur eine lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine richterrechtlich geprägte Materie geblieben, in erster Linie gestaltet durch den Maklerrechtssenat des BGH.
Die Neuauflage behandelt neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung vor allem die Neuerungen, die sich aus dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser ergeben. Erweitert wurden auch die Ausführungen u.a. zum Alleinauftrag, zu verfahrensrechtlichen Fragen und zu den Nebenpflichten im Maklervertrag. Das Gesetz wird am 23.12.2020 in Kraft treten und ist bereits vollumfänglich in einem eigenen Kapitel berücksichtigt.