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Der Versuch des damaligen Hamburger Innensenatrors Ronald Schill, den großen Spähangriff im Landesverfassungsschutzgesetz zu verankern, scheiterte 2002 auf Grund erheblicher öffentlicher Kritik – insbesondere der Berufsgeheimnisträger. Der Autor skizziert die Genese des Gesetzgebungsverfahrens. Er stellt den ursprünglichen Schill-Entwurf ebenso vor wie die verabschiedete Fassung des Landessverfassungsschutzgesetzes. Daran schließt sich eine verfassungsrechtliche Einordnung an.