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Anfang der 70er Jahre wurde in der DDR die Anti-D-Prophylaxe eingeführt. Das verwendete Anti-D-Immunglobulin wurde aus Blutplasma hergestellt. Im Frühjahr 1978 bestand der Verdacht, dass Spender an einer Hepatitis erkrankt waren, dennoch wurde das kontaminierte Blutplasma verwendet. Im Januar 1979 häuften sich Meldungen über Hepatitiserkrankungen bei Frauen, die eine Anti-D-Prophylaxe erhalten hatten. 1979 fand ein Geheimprozess statt, Betroffene und Öffentlichkeit wurden nicht informiert. Mit der vorliegenden Untersuchung werden die damaligen Ereignisse rekonstruiert und die Folgen für die Frauen und ihre Angehörigen analysiert.