Rainer Bartelt

Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht


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      Rainer Bartelt

      Mobilfunk kommt, der Rechtsstaat geht

      Strafsache Netzagentur: Wie eine obere Bundesbehörde sich selbst ins Zwielicht rückt

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      Inhaltsverzeichnis

       Titel

       Mobilfunk kommt

       ...der Rechtsstaat geht

       Zwielicht, TEIL 1: Antworten en gros

       Die Antwort der Bundesnetzagentur

       Ein Rechtsvertreter der Bundesnetzagentur

       Ein selbsternannter Experte

       Das Göttinger Verwaltungsgericht

       Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

       Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

       Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

       Zwielicht, TEIL 2: Strafsache Netzagentur

       1 Begründung der Anträge

       1.1 Die Beklagte...

       1.2 Die Nulllinie...

       1.3 In Übereinstimmung...

       1.4 Der Sicherheitsabstand,...

       1.5 Es ist aber...

       1.6 Aber auch dann,...

       2 Nachweis der uneidlichen Falschaussage

       3 Beweismittel [vgl. Teil 3]

       4 Mögliche Tatzeugen

       5 Eigene Motivation

       Zwielicht, TEIL 3: Die Anlagen

       Die BEMFV vom 14. August 2013

       Das Göttinger Urteil 4 A 345/17

       Die Standortbescheinigung vom 10. Mai 2016

       Der Verwaltungsvorgang

       Fachaufsichtsbeschwerde vom 21. Juni 2020

       Die 26. BImSchV vom 14. August 2013

       Zwielicht, TEIL 4: Empfehlungen

       Technik

       Gesundheitsrisiken

       Wirtschaftliche Nachteile

       Petition Nummer eins

       Petition Nummer zwei

       Warum lügt die Behörde vor Gericht?

       Nein, die Politik lügt nicht

       Was tun?

       Deutschland = rote Laterne bei der Sicherheit?

       Warum es der Netzagentur egal war

       Nachwort

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       Impressum neobooks

      Mobilfunk kommt

      Mobilfunk-Anwohner und Allgemeinheit sollten vor starker Verstrahlung geschützt sein. Eigentlich. Auch da, wo sie sich nur vorübergehend aufhalten. So das deutsche Recht, so die Beteuerungen der Politik. Doch vor Gericht kommt plötzlich alles anders: Das Verwaltungsgericht hintergeht den Kläger, Netzbetreiber und Agentur belügen das Gericht, und zu guter Letzt betrügen sie alle drei gemeinsam auch noch die übrigen bundesdeutschen Mobilfunk-Anwohner um wichtige Schutzrechte. Ebenso wie alle sonstigen Personen, die sich zum Beispiel als Handwerker in der Nähe von Funkanlagen aufhalten müssen. Alles das, indem sich Richter und beklagte Behörde sowohl das Recht, als auch die unverrückbaren Fakten ganz nach Belieben im Sinne der Netzbetreiber zurechtbiegen.

      Die Göttinger Staatsanwaltschaft wird aufmerksam und hakt nach. Ausgang ungewiss, gewiss ist nur: Weil es beim Mobilfunk nicht nur um ein bisschen, sondern in Wahrheit um ziemlich viel Geld geht, sollten die Anwohner im Genehmigungsverfahren eigentlich so weit wie möglich außen vor bleiben, auch und nicht zuletzt in Sicherheitsfragen. Denn Netzbetreiber, Behörde und Politik gehen nicht ganz zu Unrecht davon aus, dass der normale bundesdeutsche Anwohner sowieso mit so gut wie nichts einverstanden wäre, was Hochleistungs-Funkantennen angeht, die seiner eigenen Wohnstätte allzu sehr auf den Pelz rücken – vorausgesetzt den Fall, man würde ihm dazu überhaupt eine Stimme geben.

      Der