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Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle) Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vor allem Mütter profitieren von der Grundrente
2 Anspruchsvoraussetzung Nr. 1: Mindestens 33 Grundrentenjahre
2.1 Häufig bringen Kinderberücksichtigungszeiten einen Anspruch auf Grundrente
2.2 Minijobs mit Rentenversicherungspflicht zählen zu den Grundrentenzeiten
2.3 Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld zählt als Grundrentenzeit
2.4 Auslandszeiten unterschiedlich behandelt
2.5 Bis wann die Zeiten erworben werden müssen
2.6 Nach Eintritt in die Altersrente gibt es keine Grundrentenzeiten mehr
2.7 Regeln für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente
3 Anspruchsvoraussetzung Nr. 2: »Bedürftigkeit«
3.1 Grenzbeträge werden jährlich angepasst
3.2 Bedürftigkeit wird jährlich überprüft
4 Die Berechnung der Grundrente
4.1 Grundrentenbewertungszeiten und Grundrentenzeiten
4.2 Berechnung der Grundrente bei (mindestens) 35 Grundrentenjahren
5 Rechenbeispiele aus der Praxis
6 Berechnung der Grundrente bei 33 bis unter 35 Grundrentenjahren
7 Vorteile bei mindestens 33 Grundrentenjahren beim Wohngeld und bei der Grundsicherung im Alter
8 Grundrente und Hinterbliebenenrente
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