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Kürschners Handbuch
Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen
Bundestag · Bundesrat · Bundesregierung
19. Wahlperiode
2017–2021
Kürschners Politikkontakte
Kürschners Politikkontakte:
Kürschners Handbuch Gesetzliche Grundlagen, Geschäftsordnungen
ISBN 978-3-95879-086-5
EPUB 978-3-95879-088-9
MOBI 978-3-95879-089-6
Redaktionsschluss: 15. Mai 2018
Herausgeber: Andreas Holzapfel
Redaktion: Markus Fleischer
Satz: Schröder Media GbR, Dernbach
Gesamtherstellung: CPI Moravia Books
Anschrift der Redaktion:
Kürschners Politikkontakte
Postfach 1560, 53585 Bad Honnef
E-Mail [email protected]
Telefon 030 8557511 oder 02224 3232
Datenbank www.kuerschner.info
© 2018 by NDV GmbH & Co. KG, Rheinbreitbach
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Inhalt
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
Gesetz über die politischen Parteien
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU
Integrationsverantwortungsgesetz
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Bundesrates
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses
Geschäftsordnung der Bundesregierung
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347)
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar