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ISBN: 978-3-482-78692-1 |
Die Prüfung zum Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ gehört zu den kaufmännischen Fortbildungsprüfungen mit der längsten Tradition. Gemessen an der Zahl der Prüfungsteilnehmer gehört sie zudem zu den wichtigsten, jedoch auch zu den anspruchsvollsten kaufmännischen Weiterbildungsabschlüssen überhaupt.
Der vorliegende Titel der „5 vor“-Reihe beschäftigt sich mit dem Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ der aktuellen Prüfungsverordnung für Bilanzbuchhalter vom 26. 10. 2015 und orientiert sich eng am offiziellen Rahmenplan, greift aber für die schriftliche Prüfung wichtige Themen gesondert auf. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll demnach nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen1).
„5 vor Internes Kontrollsystem“ kann und will typische Lehrbücher nicht ersetzen. Dieses Buch ist vielmehr als letzte Wissenskontrolle vor der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung gedacht, deshalb können die meisten Fachbegriffe bereits als bekannt vorausgesetzt werden. Zahlreiche Abbildungen und Beispiele verdeutlichen die Zusammenhänge und präsentieren die Thematik so übersichtlich, dass vorhandenes Wissen schnell reaktiviert und vertieft werden kann. Kontrollfragen und Übungsaufgaben unterstützen zusätzlich das Verständnis.
Die bisher vorliegenden Aufgabenstellungen haben das Konzept dieses Titels bestätigt. Deshalb beschränkt sich die Weiterentwicklung der 2. Auflage auf Aktualisierungen und Verbesserungen:
▶ Der Rechtsstand wurde angepasst und aktualisiert.
▶ Die Aufgaben wurden im Hinblick auf die Klausuren ergänzt.
▶ Kleinere Korrekturen und redaktionelle Anpassungen sollen das Lernen weiter erleichtern.
Den angehenden Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern stehen dadurch die aktuell möglichen Informationen zu diesem Handlungsbereich zur Verfügung.
Köln, im März 2019Hans J. Nicolini
1
neue Prüfungsverordnung
Der Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ ist mit der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 neu in die Bilanzbuchhalterprüfung eingefügt worden. Demnach sollen mittlere Führungskräfte in der Lage sein, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen. Entsprechend können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren, |
ein internes Kontrollsystem aufbauen, |
Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen, |
Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten. |
umfangreiche Kenntnisse
Verlangt werden also umfangreiche Grundkenntnisse, weniger aber vertiefte theoretische Details. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgeblichen Einflussfaktoren zu bewerten. Diesem Anspruch folgt der vorliegende „5 vor“-Titel.2
drei Klausuren
Die Qualifikationsinhalte werden in der schriftlichen Prüfung – zusammen mit dem Handlungsbereich „Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen“ sowie einem Teil des Handlungsbereichs „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen“ – in der ersten von drei Prüfungsklausuren handlungsorientiert abgefragt.
Maximal können ca. 12 Punkte erreicht werden, das entspricht einer Bearbeitungszeit von ca. 30 Minuten. Für diese vergleichsweise niedrige Punktzahl ist ein hoher Lernaufwand erforderlich, weil das Themenspektrum sehr umfangreich ist.
Hinweis
Die Verteilung der Handlungsbereiche auf die Aufgabenstellungen ist in der Prüfungsverordnung vom 26. 10. 2015 nicht festgelegt.
Weil in der mündlichen Prüfung neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ auch andere Handlungsbereiche einzubeziehen sind, müssen die Teilnehmer ihr Wissen zum Handlungsbereich „Ein internes Kontrollsystem sicherstellen“ bis zu diesem Zeitpunkt – der mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung liegen kann – präsent halten oder sich wieder aneignen.
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