Markus Fischer

Grundkurs Existenzsicherungsrecht für die Soziale Arbeit


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14.3.3 Verfahren

       14.4 Der praktische Fall: Immer wieder arbeitslos

       Anhang

       Musterlösungen

       Literatur

       Sachregister

      Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.am angegebenen Ort
ALG II-VOVerordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung)
Alt.Alternative
Art.Artikel
AsylbLGAsylbewerberleistungsgesetz
AsylbLGDV,HEVerordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes Hessen
AsylGAsylgesetz
AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
BA (-FW)Bundesagentur für Arbeit (Fachliche Weisungen SGB II)
BAföGBundesausbildungsförderungsgesetz
BBBetriebs-Berater (Zeitschrift)
BEEGBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BerRehaGGesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz)
BGBedarfsgemeinschaft
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGBI.Bundesgesetzblatt
BKGGBundeskindergeldgesetz
BMASBundesministerium für Arbeit und Soziales
BSGBundessozialgericht
BSGEAmtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts
BSHGBundessozialhilfegesetz in der Fassung bis zum 31.12.2004
BT-Drs.Bundestagsdrucksache
BVerfGBundesverfassungsgericht
DTDüsseldorfer Tabelle
DVDeutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
DVPDeutsche Verwaltungspraxis (Zeitschrift)
eLbErwerbsfähige/r Leistungsberechtigte/r
EStGEinkommensteuergesetz
EVSEinkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes
FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamRZZeitschrift für das gesamte Familienrecht
FEVSFürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungsund Sozialgerichte (Entscheidungssammlung)
gAGewöhnlicher Aufenthalt
G-BAGemeinsamer Bundesausschuss
GGGrundgesetz
gKVGesetzliche Krankenversicherung
i.V.m.in Verbindung mit
Hs.Halbsatz
HSRBHandbuch Sozialrechtsberatung
Leits.Leitsatz, Leitsätze
LPartGLebenspartnerschaftsgesetz
LSGLandessozialgericht
MAISMinisterium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
NDV(-RD)Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (Rechsprechungsdienst)
NJWNeue juristische Wochenschrift
Nr(n).Nummer(n)
NVwZ(–RR)Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (– Rechtsprechungsreport)
NZFamNeue Zeitschrift für Familienrecht
NZMNeue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht
NZSNeue Zeitschrift für Sozialrecht
RBEGRegelbedarfsermittlungsrecht
Rn.Randnummer(n)
SGbDie Sozialgerichtsbarkeit (Zeitschrift)
SGBSozialgesetzbuch
SGB IErstes Buch Sozialgesetzbuch (Allg. Teil)
SGB IIZweites Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
SGB IIIDrittes Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung)
SGB IVViertes Buch Sozialgesetzbuch (Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung)
SGB VFünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung)
SGB VISechstes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung)
SGB VIISiebtes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung)
SGB VIIIAchtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugend- hilfe)
SGB IXNeuntes Buch Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe)
SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch (Verwaltungsverfahren)
SGB XIElftes Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung)
SGG XIIZwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
SGGSozialgerichtsgesetz
SRSoziales Recht (Zeitschrift)
StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz)
UVGUnterhaltsvorschussgesetz
VA(e)Verwaltungsakt(e)
WoGGWohngeldgesetz
ZFSH/SGBZeitschrift für die sozialrechtliche Praxis

      Es haben bearbeitet:

       Reinhard Wabnitz: Kap. 1, 2, 10, 14 Jürgen Sauer: Kap. 39, 11 Markus Fischer: Kap. 12, 13

      Einleitung

      In Umsetzung der ‚Agenda 2010‘ wurde im Jahr 2005 das Existenzsicherungsrecht, um das es in diesem Buch geht, neu geregelt. Die Bundesregierung hatte damit Vorschläge der „Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – nach ihrem Vorsitzenden auch Hartz-Kommission genannt – aufgegriffen. Mit einem Maßnahmenbündel sollten u.a. der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet und die öffentlichen Finanzen konsolidiert werden. Einen wichtigen Aspekt der Arbeitsmarktreformen erläuterte Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14.03.2003 folgendermaßen:

      „Wir brauchen […] Zuständigkeiten und Leistungen aus einer Hand. Damit steigern wir die Chancen derer, die arbeiten können und wollen. Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe – auch das gilt es auszusprechen –, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird“ (Deutscher Bundestag 2003, 2485).

      Umgesetzt wurde diese Ankündigung mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, in Anlehnung an die Kommissionsvorschläge auch „Hartz IV“ genannt. Als ein neues Leistungsgesetz wurde das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geschaffen, die Sozialhilfe wurde im SGB XII neu geordnet. Erwerbsfähige Hilfebedürftige und ihre nicht erwerbsfähigen Bedarfsgemeinschaftsangehörigen erhalten damit seit dem 01.01.2005 die existenzsichernden Leistungen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, im langjährigen Durchschnitt rund 6 Millionen Menschen.

      „Hartz IV“ steht seit Jahren in der Kritik von Betroffenenorganisationen und Wohlfahrtsverbänden (vgl. die Zusammenstellung bei www.sozial-politik-aktuell.de/tf-sozialstaat.html). Die in Verfassungsbeschwerden oder Richtervorlagen (Art. 100 GG) formulierten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SGB II hatten vor dem BVerfG teilweise Erfolg und führten zu Modifikationen der Bemessung von Leistungen für Mehrpersonenhaushalte oder von Kindern. Ein Teil der Regelungen zu Leistungskürzungen, die gesetzlich bei der Verletzung von Pflichten aus dem SGB II vorgesehen sind, wurden vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt (Einzelheiten