Notlage helfen und humanitäre Hilfeleistungen ermöglichen.
Der Einsatz von ~, die auch eine bewaffnete Schutztruppe umfasste, war vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 30. Juli 2004 mit Resolution 1556 (2004) gemäß Kap. VII der Charta der Vereinten Nationen gebilligt worden. Zuvor hatten am 28. Mai 2004 die Konfliktparteien und die Afrikanische Union in Addis Abeba eine Vereinbarung getroffen, mit der die Erstgenannten dem Einsatz einer AU-geführten Friedensmission zustimmten.
Die AU hatte im August 2004 zunächst 300 Soldaten und 80 Militärbeobachter in den Sudan entsandt (AMIS I). Da mit diesem Einsatz die Lage in der Region nicht beruhigt werden konnte, beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der AU am 20. Oktober 2004 eine weitere Aufstockung des ~-Kontingents (AMIS II).
Das Gesamtkontingent der ~ wuchs bis auf etwa 7.000 Soldaten. Darüber hinaus stellen zahlreiche afrikanische Länder Polizisten bei. Großbritannien, die Niederlande und – seit Dezember 2004 – auch Deutschland unterstützten mit Transportleistungen.
Der Deutsche Bundestag stimmte am 3. Dezember 2004 mit großer Mehrheit einer Beteiligung der Bundeswehr an der Lufttransportunterstützung für ~ mit bis zu 200 Soldaten zu. ~ konnte nie die erhoffte Wirkung entfalten. Grund dafür waren neben fehlendem Friedenswillen der Konfliktparteien vor allem Defizite in der Führung, Struktur, Ausrüstung und Versorgung dieser afrikanischen Friedenstruppe, die dem herausfordernden Szenario in dieser Region, die groß wie Frankreich ist, aber kaum über Transportwege und Infrastruktur verfügt, nicht gewachsen war. ~ wurde am 1. Januar 2008 von der United Nations and African Union Mission Darfur (UNAMID) als Nachfolgemission abgelöst.
Afrikanische Union (AU)
Am 9. Juli 2002 im südafrikanischen Durban auf Initiative des libyschen Staatschefs Muammar el-Gaddafi gegründete Nachfolgeorganisation der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Hauptsitz der ~ ist die äthiopische Hauptstadt Addis Abeba.
Die in der »Konstituierenden Akte der ~« im Juli 2000 definierten Ziele der ~ sind vor allem Stärkung der Solidarität der afrikanischen Völker, Verteidigung der Souveränität der Mitgliedstaaten, verbesserte Kooperation in der politischen Konsensbildung, Förderung von Friede und Stabilität, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, Förderung demokratischer Strukturen und Einhaltung der Menschenrechte, während sich die OAU primär in den Bereichen Postkolonialismus und Abschaffung der Apartheid engagiert hatte.
Die ~ zählt 53 Mitgliedstaaten und umfasst alle afrikanischen Länder mit Ausnahme Marokkos; die Mitgliedschaft von Mauretanien ist seit August 2005 aufgrund des dortigen Militärputsches vorübergehend suspendiert.
Bei der Schaffung ihrer Institutionen hat sich die ~ stark an der Organstruktur der Europäischen Union orientiert.
Die wichtigsten Institutionen der ~ sind:
•Versammlung der Staats- und Regierungschefs (vorher: Gipfeltreffen der OAU)
•Exekutivrat (vorher: Ministerrat)
•Kommission (vorher: Generalsekretariat)
•Panafrikanisches Parlament (neu, Sitz in Midrand-Südafrika, 1. Sitzung im März 2004)
•Gerichtshof (neu)
•Komitee der ständigen Vertreter (neu)
•Friedens- und Sicherheitsrat (neu, gehört zur Kommission)
Neben der weitgehenden Umgestaltung der Strukturen unterscheidet sich die ~ von der ehemaligen OAU vor allem in dem ausdrücklichen Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten und in der Abkehr vom Prinzip der Nichteinmischung in andere Staaten. Die Satzung der ~ sieht ein Interventionsrecht unter »schwerwiegenden Umständen« (Kriegsverbrechen; Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) vor.
Aus sicherheitspolitischer Sicht ist die Schaffung des Friedens- und Sicherheitsrates von besonderer Bedeutung. Der Rat wurde am 25. Mai 2004 offiziell gegründet und besteht aus 15 von der Versammlung der Staats- und Regierungschefs gewählten Mitgliedern. Strittige Entscheidungen werden mit Zweidrittelmehrheit gefällt, ein Vetorecht wie im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen existiert also nicht. Ziele des Rates sind die Förderung von Frieden, Demokratie und Guter Regierungsführung. Dazu ist er mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. So kann er im Falle schwerwiegender Umstände (s. o.) in einem Mitgliedstaat der Versammlung der Staats- und Regierungschefs die Durchführung einer militärischen Intervention empfehlen. Im Falle eines verfassungswidrigen Regierungswechsels in einem Mitgliedstaat kann er sogar selbst Sanktionen gegen das Land verhängen. Der Rat soll darüber hinaus eine gemeinsame afrikanische Verteidigungs- und Sicherheitspolitik umsetzen, die im Februar 2004 von der ~ offiziell beschlossen wurde. Mit der ab Juli 2004 in der Konfliktregion Darfur eingesetzten African Mission in Sudan (AMIS) hat die ~ erstmals die Verantwortung für eine VN-mandatierte Friedensmission übernommen und damit erste Schritte hin zu einer eigenen sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit unternommen. AMIS zeigte jedoch zugleich die noch bestehenden Grenzen der Leistungsfähigkeit dieser Organisation auf.
Zur Verwirklichung ihres Ziels wirtschaftlicher Entwicklung haben Mitgliedstaaten der ehemaligen OAU bereits im Juli 2001 in Lusaka (Sambia) einen ehrgeizigen Aufbauplan für ihren Kontinent (Bezeichnung seit Oktober 2001: New Partnership for Africa’s Development – NePAD) entwickelt, der im Gegenzug für westliche Aufbauhilfen demokratische Verhältnisse und rechtsstaatliche Regierungstätigkeit verspricht.
Die G8 haben sich in ihrem Afrika-Aktionsplan vom Juni 2002 zur konkreten Unterstützung der NePAD-Initiative verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde beim G8-Gipfel in Heiligendamm (Juni 2007) wiederholt.
Die zwischen EU und ~ gemeinsam erarbeitete und beim EU-Afrika-Gipfel in Lissabon am 8./9. Dezember 2007 verabschiedete EU-Afrika-Strategie und der dazugehörige Aktionsplan liefern ebenfalls einen umfassenden Rahmen für die künftige Zusammenarbeit beider Organisationen. Zu den in der Strategie definierten Zielen gehört die Förderung von Frieden und Sicherheit, nachhaltiger Entwicklung, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Unterstützung bei der Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele sowie eine breit angelegte Partnerschaft, welche die Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Zivilgesellschaft umfassend mit einbezieht.
Deutschland arbeitet eng mit der ~ und verschiedenen Regionalinstitutionen zusammen und ist bei der ~ akkreditiert. Es unterstützt den Aufbau von Kapazitäten bei der ~ und ihren Regionalorganisationen bei ihrer Zusammenarbeit und Netzwerkbildung, liefert Expertise und strategische Beratung in den Bereichen Konfliktanalyse, Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung sowie für die Entwicklung eines Frühwarnsystems, stärkt die zivilen Komponenten der afrikanischen Strukturen zur Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung, stärkt die Kapazitäten im Bereich der Kleinwaffenkontrolle und der Kontrolle illegalen Waffenhandels und unterstützt Friedenskonsolidierungs- und Post-Konflikt-Programme (auch über Nichtregierungsorganisationen). Bei ihrer Mission in Sudan (AMIS) wurde die ~ von Deutschland durch die Bereitstellung von Lufttransport für Truppenrotationen unterstützt.
Afrikanischer Nationalkongress
(engl.: African National Congress – ANC)
Afrikanische Partei in Südafrika, die 1912 von den Bantu mit dem Ziel sozialer, ökonomischer und politischer Gleichberechtigung für die schwarze Bevölkerung gegründet wurde. Vor dem Hintergrund der Politik der Apartheid der weißen Minderheitsregierung leistete der ~ in der Zeit von 1960 bis 1990 politische Arbeit im Untergrund. Ihr politischer Führer, Nelson Mandela, wurde nach dem Ende der Apartheid im Juli 1991 zum Präsidenten Südafrikas mit einer weißen Regierung gewählt. Im Dezember 1993 führten die Verhandlungen des ~ mit der Regierung zur neuen Verfassung. Mandela wurde 1994 mit der absoluten Mehrheit vom Volk zum Präsidenten gewählt. Inkatha
Agenda für den Frieden
Dokument des ehemaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) Boutros Boutros-Ghali vom 17. Juni 1992, in dem