Forum Verlag Herkert GmbH

Das 1x1 der Spielplatzkontrolle


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Jeder Betreiber sollte seine dem Unternehmen angehörenden Prüfer für diese Inspektionen durch gegenseitige Verpflichtung weisungsfrei[1] stellen (siehe hierzu auch Kapitel

„Dokumentation“ und hier das Musterformular Anhang 1).
images/hinweis.png Hinweis
Alle Personen, die Inspektionen auf Spielplätzen durchführen, müssen über die nötige Sachkunde verfügen und dafür in Theorie und Praxis ausgebildet sein. Die Prüfer für die Inspektion nach der Installation und die jährlichen Hauptinspektionen müssen in der Anwendung ihrer Sachkunde unabhängig sein.

      Stoßdämpfende Böden

      Bei der Inspektion stoßdämpfender Böden sind u. a.

die Lebensdauer dieser Böden,
das Wegspielen loser Einzelpartikel,
die Verschmutzung durch Laub, Umwelt, Tierkot, Schimmel,
Veränderungen der kritischen Fallhöhe durch Ozon und UV-Strahlung

      zu beachten.

      Die vom Hersteller oder von Behörden vorgegebene maximale Lebensdauer darf nicht überschritten werden. Böden aus Einzelpartikeln sind auf Schütthöhe zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Wenn sich die Zusammensetzung von Böden aus Einzelpartikeln im Verlauf der Nutzung wesentlich ändert, z. B. durch Verrottung von Rindenmulch, ist in einer Risikobeurteilung zu prüfen, ob noch ein angemessenes Maß an Stoßdämpfung vorhanden ist.

      Inspektionsplan {Inspektionen, Inspektionsplan}

      Entsprechend den Herstellervorgaben und den konkreten Bedingungen vor Ort muss der Betreiber einen Plan für die Durchführung der verschiedenen Inspektionsarten erarbeiten. Neben der Inspektionshäufigkeit sind die zu inspizierenden Teile und die Inspektionsverfahren anzugeben.

       Fußnoten:

      Vgl. auch Fischer, Kein Kinderspiel, in der bauhofLeiter, April 2019, S. 28 ff.

      

Risikobeurteilung

       {Risikobeurteilung}

      In der Normenreihe DIN EN 1176 finden sich an mehreren Stellen Hinweise zur Risikobewertung, z. B. bei Ketten, Umhausungen von Sprunggeräten und Zäunen um Schaukelbereiche. Wichtigste Fundstelle ist aber DIN EN 1176-7, wo im Zusammenhang mit der jährlichen Hauptinspektion festgelegt wird, dass das Sicherheitsniveau bestimmt wird durch

Übereinstimmung mit der Norm und/oder
Risikobeurteilung nach eingetretenen Veränderungen oder Reparaturen.

      Außerdem wird eine jährliche Risikobeurteilung zur Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber gefordert.

      Risikobeurteilungen werden durchgeführt, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und – falls das sportlich-spielerische Risiko überschritten wird – zu beseitigen, bevor sie zu einem Unfall führen.

      Um die Dringlichkeit eventuell erforderlicher Maßnahmen zu bestimmen, muss das Risiko bewertet werden. Es wird jedem einleuchten, dass ein absehbarer Unfall mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und großem Schadensausmaß Sofortmaßnahmen erfordert. Hingegen sind absehbare leichte Verletzungen, z. B. ein blauer Fleck, auf einem Spielplatz tolerierbar, denn Kinder müssen auch lernen, mit Gefahren zu leben.

      Grundsätzlich ist der Beurteilende frei in der Wahl seiner Mittel und Methoden.

      Hier sollen zwei Möglichkeiten der Risikoabschätzung dargestellt werden.

KriteriumFrageGewichtung
AEreignete sich an diesem Ort in den letzten fünf Jahren ein Unfall mit Verletzungen, die eine (auch nichtärztliche) Behandlung erforderten?1: kein Unfall2: 1–2 Unfälle3: 3 oder mehr Unfälle
BWelche Verletzungen wurden beim schlimmsten Unfall verursacht?Hinweis: Wenn A=1, dann auch B=11: Schürfwunden, Muskelzerrung, Verstauchung, kleine offene Wunden (ausgenommen am Kopf), gebrochene Finger und Zehen, kleinflächige Verbrennungen 1. Grades2: Brüche (ausgenommen Finger, Zehen, Kopf), Gehirnerschütterung, offene Wunden am Kopf, im Gesicht3: Innere Verletzung, Schädelbruch, traumatische Hirnverletzung mit Bewusstlosigkeit, Verlust von Körperteilen, großflächige Verbrennung oder Vergiftung, (welche einen Klinikaufenthalt erforderten), tödliche Verletzungen, Ertrinken
CFalls sich an diesem Ort Unfälle ereignen würden, welche Folgen hätte ein durchschnittlicher Unfall? (Die Beurteilung kann schlimmere oder weniger schlimme Unfallfolgen ergeben als diejenigen, die bei den tatsächlichen Unfällen erlitten wurden.)1: Schürfwunden, Muskelzerrung, Verstauchung, kleine offene Wunden (ausgenommen am Kopf), gebrochene Finger und Zehen, kleinflächige Verbrennungen 1. Grades2: Brüche (ausgenommen Finger, Zehen, Kopf), Gehirnerschütterung, offene Wunden am Kopf, im Gesicht3: Innere Verletzungen, Schädelbruch, traumatische Hirnverletzung mit Bewusstlosigkeit, Verlust von Körperteilen, großflächige Verbrennungen, Vergiftungen, welche einen Klinikaufenthalt erforderten, tödliche Verletzungen, ErtrinkenHinweis: Wenn sich bei C 3 Punkte ergeben, müssen immer Maßnahmen vorgeschlagen werden!
DWird der Ort häufig von Risikopersonen (Kindern) aufgesucht?1: selten2: durchschnittlich oft3: oft

      Tab. 1: Beantwortung und Quantifizierung von vier Fragen

      Berechnung: A x B + C x D

      Hinweis: Punkt- vor Strichrechnung.

      Handlungsbedarf:

3 bis 4 Punkte: Sanierung angezeigt, sofern das Kosten-Nutzen-Verhältnis gut ist
5 bis 7 Punkte: Sanierung empfohlen
ab 8 Punkte: gefährlicher Ort, Sanierung unerlässlich

      Beispiel

      Der Prüfer ist neu berufen und stellt an der Einzäunung des Spielplatzes einer Kindertageseinrichtung den Zustand gemäß Foto fest. Bei der Prüfung mit dem „Spatenprüfkörper“ wird festgestellt, dass der obere Lattenüberstand Fangstellen für den Hals darstellt.

      Unfälle gab es bisher nicht.

      Die fehlende Latte wird sofort wieder angebracht.

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      Quantifizierung des Risikos:

A=1
B=1
C=3 (Es ist ein tödlicher Unfall in ähnlicher Situation bekannt!)
D=3
Berechnung:A x B + C x D
1 x 1 + 3 x 3 = 10 Punkte
Handlungsbedarf:gefährlicher