jedes Kompliment unter Belästigungsverdacht stellen. Gleichstellung zu überwachen hat immer etwas von informellem Balancieren. Und in der Privatsphäre gibt es gar keine Gleichstellungsbeauftragten. Wie soll dort die Doppel- oder Dreifachbelastung von Frauen aufhören, die sich neben ihrem Beruf auch noch um Haushalt und Kinder kümmern müssen, weil ihre Männer dazu nicht bereit sind? Wie soll die Gleichstellung von Frauen gelingen, die vor ihren gewalttätigen Männern in Frauenhäuser fliehen, aber dann doch wieder zu ihnen zurückkehren? Da helfen weder Ordnungsämter noch Gerichtsvollzieher, sondern allenfalls Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Seelsorger oder Therapeuten – flankiert von einer gründlichen Erziehung zu Umgangsformen, die patriarchale Männlichkeit deheroisieren und als asozial brandmarken. Aber die fällige Emanzipation davon müssen die Betroffenen in ihrem Alltagsverhalten selbst vollziehen. Kein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt ihnen diese langwierige Arbeit ab.
Zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung liegt unumgehbar ein zivilgesellschaftlicher Prozess. Der kommt umso besser voran, je beherzter die Deheroisierung falscher Männlichkeit betrieben wird. Aber er braucht Beharrlichkeit und Geduld – zwei Eigenschaften, die in einer auf Digitalisierung und Beschleunigung fixierten Umgebung ganz uncool sind. Wo sie schwinden, wächst die Neigung, sie durch rechtliche Regelungen zu ersetzen. Ohne verbindliche Frauenquoten wird es nie etwas mit der Gleichstellung, ist dann die Devise. Sie gibt offen zu, dass sie dem zivilgesellschaftlichen Vorankommen an der Basis misstraut. Deshalb setzt sie von vornherein eine Etage höher an: auf der Vorgesetztenebene, bei den Funktions- und Amtsträgern. Deren Zahl soll gleichmäßig zwischen den Geschlechtern verteilt werden. Das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Untergebenen wird dabei gar nicht thematisiert, stattdessen einem Glauben gehuldigt, der in der Wirtschaftstheorie Trickle down heißt und besagt: Wo die großen Wirtschaftsunternehmen boomen, da gehe es über kurz oder lang auch ihren Mitarbeitern, ja der ganzen Bevölkerung besser. Der Reichtum »sickere« nach unten »durch«.4 Das ist neoliberale Augenwischerei. Der Abstand zwischen Ärmsten und Reichsten wächst drastisch.5 Doch die Geschlechterparität soll nach Trickle-down-Logik funktionieren. Wenn alle Posten in Parteien, Behörden und Aufsichtsräten, im Management und beim Militär gleichmäßig mit Frauen und Männern besetzt werden, werde die Welt zunächst auf Postenebene ausgeglichener. Das »Durchsickern« dieser Gleichstellung zur Basis sei dann nur noch eine Frage der Zeit.
Von ihrer Nähe zur neoliberalen Wirtschaftsdoktrin nimmt die Paritätskampagne, die sich als »linkes« Projekt versteht, keine Notiz. Umso mehr arbeitet sie an der Formalisierung und Verrechtlichung jener zivilgesellschaftlichen Sphäre, deren Stärkung sie propagiert, deren Lebenselixier jedoch gerade das Informelle ist. Diese Sphäre braucht einen Rechtsrahmen, aber einen, der sich dabei bescheidet, ihr den informellen Freiraum zu erhalten. Emanzipation ist ein Reif- und Selbständigwerden, das nur in solchem Freiraum gedeihen kann. Es lässt sich ebenso wenig wie moralisches Handeln gesetzlich verordnen. Wo das dennoch versucht wird, lebt das Recht über seine Verhältnisse. Nicht ausgeschlossen, dass es damit erst einmal Erfolg hat. Die Landesregierungen in Thüringen und Brandenburg planen schon eine neue Version des Paritätsgesetzes. Vielleicht haben sie im zweiten Anlauf mehr Glück. Vielleicht folgt ganz Deutschland bald Frankreich, das bereits 1999 den Artikel 1 seiner Verfassung um »den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und auf Wahl beruhenden Ämtern sowie zu den Führungspositionen im beruflichen und sozialen Bereich«6 ergänzte und so die Benachteiligung der Frauen auf Funktions- und Amtsebene beseitigte, sich aber um all die Benachteiligungen, die untergebenen Frauen und Männern durch den Machtumfang von Führungspositionen entstehen, nicht scherte.
Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass sich das rächen wird. Es gibt Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig fühlen und dennoch Geschlechtswesen sind. Bei ihnen im Personenstandsregister unter »Geschlecht« lediglich »keine Angabe« einzutragen, erachtete das Bundesverfassungsgericht als verunglimpfend. Es befand, dass ihnen nach Artikel 3 GG ein eigener Geschlechtsstatus zustehe, und nannte ihn »divers«. Die üblichen öffentlichen Stellenausschreibungen müssen seither ausdrücklich kenntlich machen, dass sie für alle drei Geschlechter gelten: »m/w/d«. Noch ist der Prozentsatz der Diversen verschwindend gering, aber die Zahl derer, die sich geschlechtlich anders fühlen, als sie anatomisch sind, wächst exponentiell. Und welches verfassungskonforme Argument könnte Menschen, die sich für divers erklären, von der geschlechtergerechten Posten-und Ämterverteilung ausschließen? Sobald sie eine Beteiligung daran verlangen, ist die Fünfzig-Prozent-Quote dahin. Vielleicht haben sie zunächst noch weit weniger Personal zur Postenbesetzung, als die AfD derzeit über wählbare Frauen verfügt. Dann könnten sie die von ihnen unbesetzten Posten von Personen ihrer Wahl vertreten lassen. Aber ein prozentualer Anteil steht ihnen zu. Um ihn bei sich ständig verändernder Zahl der Diversen gerecht zu berechnen, werden Zahlenspiele unausbleiblich sein. Und da »divers« als Sammelbegriff für einen unbestimmten Plural von Sexualitäten und sexuellen Orientierungen steht (LGBTTI), müssen die darunter Befassten sich ihrerseits auf Anteile einigen, die ihnen davon zustehen.
Die Einbeziehung der Diversen in die Gleichstellungsparität setzt keinen Schlusspunkt. Sie eröffnet vielmehr einen schwer aufhaltbaren Reigen der Diversifizierung. Warum soll nur wegen seines Geschlechtes niemand benachteiligt oder bevorzugt werden? Artikel 3 nennt noch einiges andere: zum Beispiel Abstammung, Herkunft, religiöse und politische Anschauungen. »Der Islam gehört zu Deutschland«, sagte Bundespräsident Wulf und machte damit auf den hohen Anteil muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger aufmerksam. Der bildet sich in der Zusammensetzung des Parlaments nicht ab. Wie sollen die Belange dieser Bevölkerungsgruppe angemessen berücksichtigt werden, solange ihr nicht eine bestimmte Zahl von Abgeordneten zusteht? Die Abtragung der Schuld, die seit der Shoah auf Deutschland lastet, ist ein offiziell erklärtes Grundanliegen deutscher Politik. Wie ernst ist es ihr, solange sie den Juden in Deutschland nicht eine ihrem Bevölkerungsanteil entsprechende Abgeordnetenzahl vorbehält? Viele benachteiligte Gruppen sind damit noch gar nicht genannt: etwa die Personen dunkler Hautfarbe, die bei der Stellen- und Wohnungssuche meistens hintanstehen, umso häufiger aber Objekte anlassloser Polizeikontrollen sind; die vielen Menschen mit Behinderungen, deren Bewegungsfreiheit samt Bildungs-, Bewerbungs- und Beziehungschancen eingeschränkt ist; die vielen Alten, die zur Wahrnehmung ihrer Rechte kaum mehr in der Lage sind. Wie soll ihre strukturelle Benachteiligung enden, solange ihnen keine authentische parlamentarische Stimme, also keine paritätische Volksvertretung durch Betroffene eingeräumt wird?
Es gibt kaum mehr ein Halten, wenn die Pandorabüchse der Gleichstellung durch Paritäten einmal geöffnet ist. Artikel 3 GG wird dann zu etwas, was seinen Urhebern völlig fern lag: ein Brutkasten für Quoten. Mit erheblichen Folgen für die Rolle der Abgeordneten. Diese sind laut Artikel 38 GG »Vertreter des ganzen Volkes«, aber »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«. Ist das ein Freibrief für sie, eigene Interessen über den Wählerwillen zu stellen? So war es natürlich nicht gemeint. Aber den Freiraum, das zu tun, eröffnet ihnen Artikel 38 durchaus. In ihr Gewissen kann ja niemand hineinschauen. Doch was wären sie ohne diesen Freiraum? Könnte man sie etwa auf einen lückenlos definierten Wählerwillen vereidigen? Vergebliche Mühe.
Der Wählerwille hört nie auf, ein interpretationsbedürftiges Kräfteparallelogramm von Einzelvoten zu sein. Ohne über einen Gewissensfreiraum zu verfügen, der nie ganz immun gegen Missbrauch ist, können Abgeordnete nicht verantwortlich handeln, sind sie doch nicht nur den Interessen einer bestimmten Wählerklientel verantwortlich, sondern dem Gemeinwesen als Ganzem, das ständig die Abwägung zwischen höheren und niederen, dringlicheren und weniger dringlichen Motiven und Interessen verlangt. Jemanden wählen heißt, ihm dafür Spielraum zu geben – einen Vertrauensvorschuss für ein schwer vorhersehbares Balancieren. Wer diesen Vorschuss nicht geben mag, weil Wahlversprechen fast nie voll erfüllt werden, muss sein Wahlrecht ruhen lassen.
Paritätisch gewählte Abgeordnete sind hingegen in erster Linie Gleichstellungsbeauftragte einer Gruppe. Strukturell ähneln sie Lobbyisten. Das sind Leute, die bei Politikern vorsprechen, um sie für die Belange bestimmter Einrichtungen empfänglich zu machen: meistens für die Geschäftsinteressen von Firmen, gelegentlich auch für die Anliegen von Sozialverbänden, Religionsgemeinschaften etc. Lobbyisten werden dafür bezahlt, dass sie bestimmten Gruppeninteressen in Parlament und