Christoph Wassermann

Baurecht Baden-Württemberg


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2 Hs. 1 BauGB

       d)Keine Beeinträchtigung des Ortsbildes, § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB

       e)Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbetriebe, § 34 Abs. 3 BauGB

       f)Abweichungsmöglichkeit vom Erfordernis des Einfügens, § 34 Abs. 3a BauGB

       4.Vorhaben im unbeplanten Außenbereich, § 35 BauGB

       a)Funktion des Außenbereichs und Struktur des § 35 BauGB

       b)Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens

       c)Zulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens

       III.Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung, § 33 BauGB

       1.Überblick

       2.Voraussetzungen

       a)Formelle Planreife, § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

       b)Materielle Planreife, § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

       c)Schriftliches Anerkenntnis der Festsetzungen durch den Antragsteller für sich und seine Rechtsnachfolger, § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

       d)Gesicherte Erschließung, § 33 Abs. 1 Nr. 4 BauGB

       IV.Gemeindliches Einvernehmen, § 36 BauGB

       1.Überblick

       a)Allgemeines

       b)Problematische Konstellationen

       2.Anforderungen an das gemeindliche Einvernehmen, § 36 Abs. 2 BauGB

       a)Formell-rechtliche Anforderungen

       b)Materiell-rechtliche Anforderungen

       3.Rechtsnatur des gemeindlichen Einvernehmens

       4.Bindungswirkungen des (nicht) erteilten Einvernehmens

       a)Keine positive Bindungswirkung

       b)Negative Bindungswirkung

       c)Ersetzung, § 36 Abs. 1 S. 3 BauGB und § 54 Abs. 4 S. 1 LBO

       5.Zeitliche Bindungswirkung

       D.Übungsfall Nr. 2

       5. Teil Präventive Bauüberwachung: Die Baugenehmigung

       A.Überblick

       I.Formelles und materielles Bauordnungsrecht

       II.Präventive und repressive Bauüberwachung

       B.Die Baugenehmigung als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

       C.Die Rechtsnatur und Rechtswirkungen der Baugenehmigung

       D.Besondere Formen der Baugenehmigung

       I.Bauvorbescheid

       II.Teilbaugenehmigung

       E.Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung

       I.Rechtsgrundlage,