Bettina Heiderhoff

Zwangsvollstreckungsrecht


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4 Klauselrechtsbehelfe

       I.Überblick und Lernhinweise

       1.Interessenlage von Gläubiger und Schuldner

       2.Die sofortige Beschwerde im Klauselverfahren

       II.Rechtsbehelf des Gläubigers, der eine qualifizierte Klausel braucht: Klauselerteilungsklage (§ 731 ZPO)

       1.Zielrichtung

       2.Allgemeines

       3.Zulässigkeit

       a)Statthaftigkeit

       b)Zuständigkeit

       c)Rechtsschutzbedürfnis

       4.Begründetheit

       III.Das Gegenstück: Rechtsbehelf des Schuldners gegen die Erteilung einer qualifizierten Klausel – Klauselgegenklage (§ 768 ZPO)

       1.Zielrichtung

       2.Zulässigkeit

       a)Statthaftigkeit

       b)Zuständigkeit

       c)Keine entgegenstehende Rechtskraft

       d)Rechtsschutzbedürfnis

       3.Begründetheit

       4.Einstweilige Anordnungen

       IV.Klauselerinnerung (§ 732 ZPO)

       1.Zielrichtung

       2.Zulässigkeit

       a)Zuständigkeit

       b)Statthaftigkeit

       c)Rechtsschutzbedürfnis

       3.Begründetheit

       4.Einstweilige Anordnungen

       V.Übersicht: Klauselrechtsbehelfe

       § 5 Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO)

       I.Zielrichtung

       1.Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung

       2.Klageziel

       a)Allgemeines

       b)Abgrenzung zur Klage auf Titelherausgabe nach § 826 BGB

       c)Abgrenzung zur Berufung

       II.Zulässigkeit

       1.Statthaftigkeit

       2.Abgrenzungsprobleme

       a)Abgrenzung zur Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO)

       b)Abgrenzung zur Klauselgegenklage (§ 768 ZPO)

       c)