Christiane Eichholz

Europarecht


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rel="nofollow" href="#ulink_a8acf314-b192-5068-bc67-7e7b5514f334">Die Änderungen bezüglich der Institutionen

       2.Die Charta der Grundrechte der EU

       3.Die weiteren Vergemeinschaftungen

       VI.Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch die Europäische Verfassung

       VII.Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Lissabon

       1.Die Zustimmung in den Mitgliedstaaten

       a)Das irische Referendum

       b)Die deutsche Zustimmung

       c)Die Unterzeichnung in Polen und Tschechien

       2.Die Neuerungen im Vertragstext von Lissabon

       3.Maßnahmen zur Koordinierung und Überwachung der Haushaltsdisziplin in den EURO-Staaten

       4.Bankenaufsicht

       C.Die Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft

       2. Teil Die Rechtsnatur der Europäischen Union

       A.Die Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

       B.Die Rechtsnatur der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages

       I.Der Beitritt zur Union

       a)Die politischen Kriterien

       b)Die wirtschaftlichen Kriterien

       c)Das Acquis-Kriterium

       II.Der Austritt nach dem Vertrag von Lissabon

       III.Die Änderung des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaates

       3. Teil Der Anwendungs- oder Geltungsvorrang des Unionsrechts

       A.Die unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts

       B.Der Anwendungsvorrang

       I.Die Begründung des BVerfG zum Anwendungsvorrang des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts

       II.Die Begründung des EuGH zum Anwendungsvorrang des unmittelbar anwendbaren Unionsrechts

       C.Der Geltungsvorrang

       4. Teil Quellen des Unionsrechts

       A.Das Primärrecht

       I.Die Gründungsverträge

       II.Die Protokolle, Anhänge und Erklärungen

       III.Die allgemeinen Rechtsgrundsätze

       IV.Das Gewohnheitsrecht

       B.Die völkerrechtlichen Verträge

       C.Das Sekundärrecht

       I.Die Verordnung

       II.