Klaus Bernsmann

Verteidigung bei Korruptionsfällen


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rel="nofollow" href="#ulink_c21e19ea-c0f1-502d-8a87-5d3d15527b47">2.Vernehmung als Zeuge

       3.Beschuldigtenvernehmung

       VII.Koordination von Verteidigung und Zeugenbeiständen

       VIII.Untersuchungshaft in Korruptionsfällen

       1.Die Untersuchungshaftvoraussetzung des dringenden Tatverdachts

       2.Haftgründe – Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei Korruptionsfällen

       D.Das Zwischenverfahren – Geltendmachung von fehlenden Verfahrensvoraussetzungen bzw. bestehenden Verfahrenshindernissen durch Verteidigerschriftsätze

       I.Grundsätzliches

       II.Sachliche gerichtliche Zuständigkeit

       III.Verfahrenshindernisse

       IV.Grundsatz der Spezialität

       V.Die Beantragung von Beweiserhebungen im Zwischenverfahren, § 202 StPO

       VI.Verbrauch der Strafklage – ne bis in idem

       E.Das Hauptverfahren

       I.Besondere Beweiserhebungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Feststellung einer vermeintlichen Unrechtsvereinbarung in Korruptionsfällen

       II.Übertragung von angloamerikanischen Verteidigungsstrategien auf Korruptionsstrafverfahren in Deutschland

       F.Organisation und Vorbereitung der Verteidigung im Korruptionsstrafverfahren

       I.Anforderungsprofile an Verteidiger in Korruptionsstrafverfahren

       II.Notwendigkeit eines hohen Spezialisierungsgrades

       III.Durchsetzungsfähigkeit

       IV.Grundsätzliche Konfliktbereitschaft

       V.Kommunikation und strategische Kompetenz

       VI.Prozessstrategien im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen und Ergebnisabreden

       VII.Umgang mit Medien in Korruptionsfällen

       VIII.Zusammenarbeit zwischen Verteidigern mehrerer in einem Verfahren Angeklagter

       IX.Die Zusammenarbeit mit Unternehmensanwälten

       X.Die Einbindung von anwaltlichen Spezialisten anderer Fachrichtungen

       XI.Einbindung von Sachverständigen

       XII.Zusammenarbeit mit Rechtsgutachtern aus dem Wissenschaftsbereich

       XIII.Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverteidigern im Zusammenhang mit internationalen Rechtshilfeverfahren

       Teil 8 Strafrechtliche und außerstrafrechtliche Nebenfolgen in Korruptionsfällen

       A.Verfall

       I.Adressaten einer Verfallsanordnung

       II.Objekt des Verfalls nach § 73 StGB

       III.Vermögensabschöpfung nach § 73a Satz 1 StGB