Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


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href="#ulink_681d66fc-6bad-518e-a758-00f1404bc25d">Verschiebungsfälle

       i)Verfahren und Rechtsmittel

       j)Sonderfall: Einziehung Vermögen unklarer Herkunft

       3.Einziehung nach § 29a OWiG

       4.Wechsel zwischen Abschöpfungsinstrumenten

       III.Vermögensabschöpfung und Steuern

       12. KapitelVertretung und Verteidigung von Individualbetroffenen

       A.Korruptionsdelikte in der Praxis der Strafverteidigung

       I.Erscheinungsformen in der Praxis

       II.Herangehensweise der Strafverfolgungsbehörden

       B.Das Individualmandat in Korruptionssachen

       I.„Typische“ Mandate

       II.„Typische“ Mandanten

       C.Besonders verteidigungsrelevante materiellrechtliche Aspekte

       I.Amtsträgerkorruption

       II.Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

       III.Korruption im Gesundheitswesen

       IV.Korruption im Sport

       D.Besonderheiten bei Korruptionsverfahren

       I.Die Vorarbeit: Organisation und Vorbereitung der Verteidigung

       1.Heranziehen externen Sachverstandes

       2.Zusammenarbeit mit anderen Verteidigern/Sockelverteidigung

       3.Umgang mit den Medien

       E.Verteidigung im Ermittlungsverfahren

       I.Verfahrenseinstellung

       II.Strafprozessuale Maßnahmen

       III.Insbesondere: Untersuchungshaft

       F.Verteidigung im Zwischenverfahren

       G.Verteidigung im Hauptverfahren

       H.Korruption mit Auslandsbezug

       I.Mögliche Nebenfolgen

       I.Einziehung von Taterträgen

       II.Unternehmenssanktionen

       III.Berufsbezogene Konsequenzen

       IV.Strafzumessungserwägungen

       13. KapitelVertretung und Verteidigung von Unternehmen

       A.Einleitung

       B.Verteidigung von Unternehmen mit (drohender) beschuldigtenähnlicher Stellung

       I.Drohende Rechtsfolgen für Unternehmen

       1.Rechtsfolgen nach Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

       a)Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG)

       b)Einziehung (§§ 73 ff. StGB, § 29a OWiG)

       c)Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren

       2.