Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


Скачать книгу

Interesse soll zudem dann vorliegen, wenn ein Regelbeispiel des § 300 S. 2 StGB erfüllt ist (Nr. 242a Abs. 2 RiStBV).

      73

      74

      In der Wettbewerbsvariante gewährt § 301 Abs. 2 StGB bestimmten Verbänden und Kammern (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWG) ein eigenes Strafantragsrecht. Neben den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern zählen dazu auch privatrechtliche Vereinigungen wie beispielsweise die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

      75

      Bei Verdacht einer Straftat nach § 299 StGB, werden je nach Einzelfall vergleichsweise weitreichende strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse ausgelöst. Unter den Voraussetzungen des § 300 S. 2 Nr. 2 StGB kann der Einsatz eines verdeckten Ermittlers zulässig sein (§ 110a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 StPO). Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen sind auch heimliche Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung möglich (vgl. § 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. t StPO).

      76

      Auch ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft ist eine Verfolgung im Wege der Privatklage (§ 374 Abs. 1 Nr. 5a StPO) durch den Verletzten zulässig. Dabei sind auch die nach § 301 Abs. 2 StGB zur Strafantragstellung berechtigten Kammern und Verbände zur Privatklage befugt.

      77

      

      78

      Finanz- und Strafverfolgungsbehörden haben bei Verdacht auf eine Straftat nach § 299 StGB wechselseitige Mitteilungspflichten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG).

      79

      80

      81

      Unternehmensverantwortliche können jedoch auf mehreren Ebenen Sanktionsrisiken für ihre Mitarbeiter, aber auch für ihr Unternehmen (vgl. Rn. 66 f.) durch Gestaltungsentscheidungen, interne Vorgaben und Richtlinien modellieren:

      82

      

      83

      84

Multilaterale Compliance-Vereinbarungen in Geschäftsbeziehungen schließen aus, dass vorsatzrelevante Fehlvorstellungen über die Pflichtenlagen oder das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung im Unternehmen eines Verhandlungspartners entstehen (vgl. Rn.