David Klein

DS-GVO/BDSG


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131 und Rn. 202).[173]

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      Die letzte in Art. 9 Abs. 1 genannte Datenkategorie bilden Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Die Verarbeitung von Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist daher grundsätzlich verboten.

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      Letztlich stellt diese Schutzkategorie aus Art. 9 Abs. 1 eine besondere Ausprägung des Diskriminierungsverbots