Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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der internen Untersuchung und erste Schritte im Krisenfall

       V.Informationspflichten

       B.Anlässe für interne Untersuchungen im kartellrechtlichen Kontext

       I.Repressive interne Untersuchungen

       II.Interne Untersuchungen wegen eines Hinweisgebers

       III.Exkurs: Präventive interne Untersuchungen

       C.Rechtlicher Rahmen und Governance interner Untersuchungen

       I.Untersuchungspflicht und Pflicht zur Einrichtung eines wirksamen Compliance Management Systems

       II.Governance der Untersuchung

       1.Mandatierung und Berichtslinien

       2.Untersuchungsgegenstand und -umfang

       3.Legal Privilege bzw. Verteidigerkommunikation

       4.Überarbeitung des Compliance Management Systems

       D.Die Informationssammlung als Kern der internen Untersuchung

       I.Grundsätze zur Informationssammlung

       1.Strategie und Untersuchungsplan

       2.Hold Notices und Datensicherung

       3.Kulturelle Besonderheiten

       4.Organisation und Projektmanagement

       5.Blocking Statutes und Staatsgeheimnisse

       II.Datensammlung

       III.Datendurchsicht/Review

       IV.Befragungen von Mitarbeitern

       1.Rechtlicher Rahmen, Belehrung und weitere Besonderheiten

       2.Befragungsstrategie

       3.Logistik der Befragung und Teilnehmer

       4.Inhaltliche Vorbereitung und Ablauf der Befragung

       5.Dokumentation des Befragungsinhalts

       6.Kooperationsanreize

       E.Verwendung und Verwertung von Informationen aus der internen Untersuchung

       I.Untersuchungsbericht

       II.Kronzeugenantrag

       III.Nachteile und Risiken einer Kooperation

       19. KapitelAmnestieprogramme und Haftungsfreistellungen in der Krise

       A.Allgemeine Erläuterungen

       I.Einleitung

       B.Umfang und Inhalt von Amnestieprogrammen

       I.Grundsätzliche Ausgestaltung von Amnestieprogrammen

       II.Bestandteile eines Amnestieprogramms

       1.Verzicht auf arbeitsrechtliche Maßnahmen

       2.Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen