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Prostitution professionell


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die Art der Prostitutionsausübung eventuell eine zusätzliche Vorbereitung erforderlich macht.

      Auch die Frage, ob man nur „einfache Prostituierte“ ist und bleibt oder ob man durch die Gesetzgebung automatisch zur „Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes“ wird, lässt sich aufgrund einer einfachen Analyse recht eindeutig herausfinden.

      Bei komplexen Rechtsfragen werde ich grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, da bestimmte Themen einer erweiterten Rechtsberatung bedürfen, die in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten ist.

      Im Juli 2016 wurde im Deutschen Bundestag ein neues Prostituiertenschutzgesetz eingebracht und beschlossen, das weitreichende Eingriffe in das „Prostitutions - Gewerbe“ vornimmt und umfangreiche neue Vorschriften für die in diesem Bereich tätigen „Sexdienstleister/in“ verordnet.

      Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Situation für die in Prostitution Tätigen durch die Stärkung ihres Selbst-bestimmungsrechts und die Gewährleistung eines besseren Schutzes vor Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt und Menschen-handel. Nach dem vorliegenden Entwurf/Beschluss, soll das Gesetz zum 01. Juli 2017 bundesweit in Kraft treten und spätestens zum 31. Dezember 2017 enden die gewährten Übergangsfristen zur Umsetzung der weitreichenden Vorschriften. Dazu gehören diverse Meldepflichten, eine verbindlich vorgeschriebene „Gesundheitsberatung“, eine massive Einschränkung von bislang üblichen Dienstleistungen (Stichwort Kondompflicht) sowie klare Werbeverbote für tabulose Praktiken, sind in dem umfangreichen Gesetzestext und in den dazu vorliegenden gesetzlichen Ausführungsbestimmungen enthalten.

      Der überwiegende Teil der neuen gesetzlichen Bestimmungen betrifft explizit das Betreiben von Prostitutionsstätten (Bordelle, Clubs, Escort - Services etc.). Dazu empfehle ich das Angebot von Howard Chance – www.prostitution2017.de.

      Ich möchte mit dieser Broschüre nur prostitutionswillige Personen und „Sexdienstleister/in“ oder Escort-Dame/Herren zur neuen Gesetzeslage beraten und informieren.

      II. Voraussetzungen

       Bist Du für diesen Job geeignet?

      Viele Frauen steigen in die Branche der Sexarbeit ein, ohne sich vorher zu informieren, ob sie überhaupt für diesen Beruf geeignet sind. Der Volksmund ist oft davon überzeugt, dass Frauen, die nichts anderes können, dann eben Prostituierte werden. Doch die Entscheidung kann auch ein Trugschluss sein und ganz schnell fatal enden.

      Der Anspruch an dieser Tätigkeit wird meist unterschätzt. Deshalb biete ich mein Wissen und meine persönlichen Erfahrungen der interessierten oder prostitutionswilligen Frau oder auch dem Mann an, die diesen schönen Beruf ergreifen wollen.

      Dazu sollte jede interessierte Person im Vorfeld sich diese Frage stellen und wahrheitsgetreu beantworten, um evtl. in einem späteren persönlichen Gespräch, die richtige Entscheidung treffen zu können.

       A - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

      Neu - Prostituierte/prostitutionswillige Personen

      Person - Alter, Geschlecht

      privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder

      allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos

      finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt

      Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme

      Beziehung zum anderen Geschlecht?

      Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert

      Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien

       B - Persönliche Voraussetzung und Einschätzung

      Bestand - Prostituierte

      Person - Alter, Geschlecht

      privater Status - Ledig, verheirate, geschieden, Familie, Kinder

      allg. Kenntnisse – Schule, Ausbildung, Beruf, arbeitslos

      finanziell Absicherung - Lebens - Unterhalt

       Gesundheit – keine psychischen u. physischen Probleme

      Beziehung zum anderen Geschlecht?

      Sexuelle Orientierung – hetero, lesbisch, bi-interessiert

      Sexuelle Erfahrungen - Vorlieben o. Fantasien

      III. Die neuen Regeln für die Prostituierten

      Die Politik hat sich den „Schutz“ der in der Prostitution tätigen Personen auf die große deutsche Fahne geschrieben und möchte kriminelle Machenschaften wie Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung wirksam bekämpfen. Da man bislang kaum weiß, wer sich so alles in Deutschland im weitesten Sinne prostituiert, kann man im Prinzip kaum tätig werden! Dabei gibt es willkürliche Schätzungen, die von über 400.000 Damen und Herren ausgehen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen.

       Ein echtes Dilemma: wen soll oder muss man konkret vor was auch immer schützen? Dies macht nur Sinn, wenn man der Person ein Gesicht und einen Namen geben kann, wenn man diese erreichen und beraten kann, was nun durch die Anmeldepflicht in 2017 amtlich ermöglicht werden soll.

       Geklärte und ungeklärte Verfahrenswege

      (Ämter und Behörden)

      Evtl. Ablauf zur Anmeldung:

      ? „Ausweis“ beantragen:--- Ortsämter---Bürgeramt---Sachbearbeiter---(persönlich/allein)

      ? Gesundheitsberatung: ---Gesundheitsamt --- Amtsarzt --- Bescheinigung (persönlich)

      ! Gewerbeanmeldung: --- Gewerbeamt --- Gewerbeschein (persönlich)

      ! Steuernummer: --- Finanzamt --- Steuernummer 203/215/ … (automatisch)

      ! Einkommenssteuer/EStG: Formulare --- Internet/ Ortsämter/FA (automatisch)

       Hinweise:

       Bei den Beratungspflichten der zuständigen Behörde, sollte es jedenfalls ein wichtiges Thema sein. Auch ein guter Steuerberater, kann zu diesen Themen meist und verbindliche Informationen und Anleitungen geben.

       Der Gesetzgeber wird hier in die Pflicht genommen eine optimale Lösung für die Anmelder zu finden. Auch Experten aus den verschiedenen Bereichen sind notwendig, wobei dies bei einer Einzelfallprüfung auch an mangelnden Deutschkenntnissen oder einem sonstigen Unverständnis der Anmelder scheitern könnte.

       Ein Informationsgespräch sollte sich auf die notwendigsten Dinge beschränken und der Anmelder eine „Informationsbroschüre“ ausgehändigt bekommen, welche dann auch über eine Multi-Speaking-Plattform in anderen Sprachen erhältlich ist.

       Vorschlag: So eine Beratung sollte mit einem kleinen Test überprüft werden, ob die zu beratende Person überhaupt etwas verstanden hat.

      IV. Sozialtechniken von Sexdienstleisterinnen

      Prostitution ist ein harter aber auch schöner Beruf, bei dem sexuelle Dienstleistung gegen ein Entgelt erbracht wird. Dabei wünschen sich die meisten der Kunden für Ihr Geld wenigstens ein Hauch von echter Zuneigung und wahrer Leidenschaft.

       Illusion und Leidenschaft

       Die Kunst einer professionellen Prostituierten liegt vor allem darin, eine Illusion zu verschaffen und den Widerspruch zu verbergen, den das Prostitutionsgeschehen mit sich bringt.

      Dies schafft sie (eigentlich) gut, wenn sie bestimmt Kriterien