Stefan Jauernig

Einwandern nach Deutschland als Unternehmer


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arbeiten gemäß einer aktuellen Untersuchung (2012) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge rund ein Drittel der als Unternehmer nach Deutschland eingewanderten Personen.

      Struktur des Landes

      Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Bundesländern, die jeweils ein eigenes Parlament haben und eine eigene Regierung. Insbesondere im Bildungsbereich (Schulen und Hochschulen) verfügen die Bundesländer über eigene Zuständigkeiten. Berlin ist zwar die deutsche Hauptstadt, aber keineswegs ein zentrales Zentrum, wie dies in anderen Ländern der Fall ist. Bei der Kundenwerbung in Bayern ist beispielsweise das Argument wir haben dieses Produkt schon in Berlin verkauft oftmals wenig überzeugend. Dass das Produkt bereits in den USA eingesetzt wird, kann teilweise mehr Überzeugungskraft haben.

      Die lokale Tradition spielt eine große Rolle, die sich auch in regionalen Feiertagen, die nur in bestimmten Bundesländern gelten, niederschlägt. Auch bestimmte Gebräuche oder lokale Besonderheiten, wie der Karneval, spielen nur in bestimmten Regionen eine Rolle und werden teilweise in anderen Regionen nur sehr verwundert zur Kenntnis genommen. Dass am Rosenmontag — einem Höhepunkt des Karnevals im Rheinland — viele Büros und Läden einfach geschlossen haben, können und wollen beispielsweise etliche Geschäftsleute in Hamburg oder Bremen nicht nachvollziehen. Dafür kann der Rheinländer die Hitzewelle, die den Hamburger bei mehr als 21 Grad Celsius befällt, nicht wirklich nachvollziehen.

      Selbstständig sein in Deutschland

      In Deutschland ist die freie Ausübung eines Gewerbes im Grundgesetz garantiert. Beispielsweise Tätigkeiten in der Industrie oder dem Handel gehören hierzu. Die einfachste Form der Existenzgründung besteht in einer Anmeldung des Gewerbes bei der Stadtverwaltung und schon ist man — als Inländer, der sich um eine Aufenthaltserlaubnis nicht kümmern muss — Unternehmer und kann beispielsweise Handel betreiben. Etliche Berufe sind jedoch in Deutschland besonders gesetzlich geregelt.

      Die besondere Rolle des Handwerks

      Eine Besonderheit in Deutschland ist die Rolle des Handwerks, das in zahlreichen Bereichen — anders als in vielen anderen Ländern — umfänglich gesetzlich geregelt ist. Beispielsweise einen Friseursalon oder eine Konditorei darf man nur eröffnen, wenn man entweder selbst einen Meisterabschluss in dem entsprechenden Bereich hat oder einen leitenden Mitarbeiter einstellt, der über diese Qualifikation verfügt. Die Gewerbetreibenden im Handwerksbereich sind alle Mitglied der für sie regional zuständigen Handwerkskammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die jeweils regional Aufsichtsfunktionen wahrnimmt und auch die berufliche Aus- und Weiterbildung im Handwerk überwacht. Auch für Existenzgründer oder Personen, die eine Firma kaufen wollen, stehen die Handwerkskammern als Ansprechpartner zur Verfügung.

      Freiberufliche Tätigkeiten

      Bestimmte Berufe zählen in Deutschland zu den sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten. Beispielsweise die Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arzt, Architekt oder Patentanwalt gehören hierzu. Viele Berufe der Freiberufler haben eigene Berufskammern — beispielsweise die Rechtsanwaltskammer oder Steuerberaterkammer — die für die Zulassung der Berufsträger zuständig sind. Aber auch Tätigkeiten, für die es keine Kammern gibt, fallen unter den Bereich der freiberuflichen Tätigkeit, beispielsweise die Tätigkeiten als Künstler, Autor und Musiker.

      Für die Inländer besteht der Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit insbesondere in steuerlichen Vorteilen. Freiberufler müssen weniger Steuern zahlen, da sie keine Gewerbesteuer auf ihren Gewinn entrichten müssen, anders als gewerbliche Selbstständige.

      Für Unternehmer, die nach Deutschland einwandern wollen, ist die Unterscheidung zwischen gewerblicher selbstständiger Tätigkeit und einer freiberuflichen Tätigkeit allerdings bereits bei der Einwanderung von Relevanz, denn für die Einwanderung als Freiberufler gelten teilweise einfachere gesetzliche Voraussetzungen. Da jedoch sehr genau geregelt ist, was als freiberufliche Tätigkeit gilt, sollte hierzu im Zweifelsfall ein deutscher Fachanwalt befragt werden.

      Existenzgründung

      In Deutschland besteht sowohl die Möglichkeit eine Firma oder freiberufliche Praxis oder Kanzlei selbst zu gründen — als Existenzgründerin oder Existenzgründer — als auch eine bestehende Firma, Praxis oder Kanzlei zu übernehmen.

      Für Existenzgründer gibt es viele kostenlose Beratungsangebote. Neben den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern gibt es noch viele weitere teilweise sehr qualifizierte Beratungsangebote, die völlig kostenlos und unverbindlich genutzt werden können. Im Rheinland gibt es beispielsweise seit mehr als 15 Jahren den Verein NUK e.V. (http://www.neuesunternehmertum.de) mit Sitz in Köln, der kostenlos einen Businesswettbewerb aber auch kostenlose Coaching-Abende anbietet. Der Businesswettbewerb selbst wird zwar nur in Deutsch angeboten, bei den Coachingabenden findet man aber auch ohne Probleme qualifizierte Gesprächspartner, mit denen man sich auch in Englisch unterhalten kann, wenn man in der deutschen Sprache noch unsicher sein sollte. Auch in anderen Städten wie Berlin, München Frankfurt am Main und Hamburg gibt es zahlreiche Angebote, die man kostenlos nutzen kann.

      Außerdem bieten Berufs- und Fachverbände oftmals für Existenzgründer reduzierte Beiträge an und ein breites Angebot an Beratungsleistungen. Auch ist oftmals die Möglichkeit gegeben, mit Selbstständigen oder Freiberuflern, die den angestrebten Beruf bereits in Deutschland ausüben, ins Gespräch zu kommen.

      Firmenübernahme

      Neben der Möglichkeit eine eigene Existenz völlig neu zu gründen, besteht auch die Möglichkeit eine vorhandene Firma, Kanzlei oder Praxis zu übernehmen. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Selbstständige und Freiberufler, die ihre Firma vor vielen Jahren gegründet haben, in den nächsten Jahren in Rente gehen wollen, kann dies eine interessante Möglichkeit sein. Sowohl die Industrie- und Handelskammern als auch die Handwerkskammern und etliche weitere Institutionen wie Berufsverbände stellen kostenfrei oder zu sehr günstigen Konditionen Kontakte zu Unternehmern her, die ihr Unternehmen oder freiberufliche Kanzlei oder Praxis verkaufen wollen. Daneben gibt es noch zahlreiche Unternehmensberatungen, Banken und Sparkassen, die hier — gegen entsprechendes Entgelt — als Vermittler tätig sind.

      Qualifizierte Mitarbeiter/innen

      Gerade bei der Übernahme einer bestehenden Firma kann man oftmals sehr qualifizierte Mitarbeiter bekommen, die bereits in der Firma arbeiten. Neben langjähriger Berufserfahrung lässt sich die Qualität der nicht-akademischen Mitarbeiter in Deutschland aber auch an den Abschlüssen der beruflichen Bildung sehr gut ablesen. Dies ist eine deutsche Besonderheit, denn auch bei Bewerbern hat man — anders als in vielen Ländern, in den das Training on the Job und die vollständige interne Ausbildung in vielen Berufen üblich ist — somit eine gute Möglichkeit die fachliche Qualifikation bereits vor Einstellung zu beurteilen und auch direkt qualifizierte Bewerber einzustellen.

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