Sylvia Gerle

Urlaub mit oder ohne Hund ?


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Zypern

      Eine private Reise im Sinne der EU-Verordnung, also Urlaub mit Hund, bedeutet:

      Pro Person dürfen maximal 5 Hunde mitgeführt werden und diese Tiere dürfen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

      Zusatz:

      Die Begriffe Vereinigtes Königreich, Großbritannien, England und Britische Inseln werden oft durcheinander geworfen.

      Großbritannien ist ein geografischer Begriff. Es ist die größte Insel Europas. England, Schottland und Wales sind ihre Teilstaaten. Die zu den Teilstaaten gehörenden vor gelagerten Inseln werden ebenfalls zu Großbritannien gezählt.

      Großbritannien und Nordirland werden unter dem politischen Begriff Vereinigtes Königreich zusammengefasst.

      Die Insel Irland ist ein geografischer Begriff und beinhaltet die eigenständige Republik Irland und den Teilstaat Nordirland.

      Die Britischen Inseln umfassen das Vereinigte Königreich, den Kronbesitz ( Gebiete die der britischen Krone unterstellt sind jedoch nicht zum Vereinigten Königreich dazugehören ) und die Republik Irland.

      Zusätzliche Länderregelungen, für einige beliebte Urlaubsziele

      Belgien:

      Urlauber aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz dürfen nicht mit Welpen die jünger als 3 Monate alt sind einreisen.

      Die örtlichen Behörden in Belgien behalten sich vor bei gefährlichen Hunden einen Maulkorbzwang auszusprechen.

      Generell gilt in Belgien Leinenpflicht.

      Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

      Dänemark:

      Ab Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

      Amerikanischer Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtcharka, Kangal, Pitbull Terrier, Sarplaninac, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Tosa Inu und Zentralasiatischer Ovtcharka.

      Dieses Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Rassen.

      Der Halter des Hundes ist verpflichtet die Rasse sowie den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren zu können.

      Hunde der betreffenden Rassen die vor dem 17.März 2010 angeschafft wurden müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und öffentlich zugänglichen Plätzen an einer Leine, die nicht

      länger als 2 m sein darf, geführt werden sowie einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

      Sollte ein Hund unabhängig der Rasse eine Person angreifen, einen erheblichen Schaden anrichten oder dieser für seine Umgebung aus irgendeinem Grund für gefährlich erscheinen kann die Polizei Leinen- und / oder Maulkorbpflicht anordnen, sowie über eine Einschläferung des Hundes entscheiden.

      Für alle Hunde gilt:

      Leinenpflicht an den Stränden vom 1. April bis 1. Oktober sowie in den Wäldern ganzjährig.

      Durchfahrt durch Dänemark

      Das Rasseverbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden und das Fahrzeug ausschließlich kurzfristig zum Gassi gehen verlassen, längere Aufenthalte sind jedoch nicht gestattet.

      Ungeimpfte Welpen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden außer wenn der Besitzer / Halter einen Wohnsitz in Dänemark vorweisen kann und er eine Genehmigung für die Einfuhr beantragt sowie erhalten hat.

      Finnland:

      Bei allen Hunden die älter als 3 Monate sind muss vor der Einreise eine Bandwurmbehandlung ( Echinokokkenbehandlung ) stattgefunden haben, die vom Tierarzt im Heimtierausweis bestätigt wurde.

      Frankreich:

      Es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot auch nicht für junge oder frisch geborene Hunde.

      Als Straftat bewertet wird die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie und ist somit verboten.

      Zur ersten Kategorie zählen alle Hunde die ihren Merkmalen, betreffend ihrer äußeren Gestalt, nach dem Rassehund Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Mastiff oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom FCI ( Federation Cynologique Internationale ) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zur zweiten Kategorie zählen oben genannte Rassen deren Einfuhr und Verbringung gestattet ist sofern sie in einem vom FCI zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zu dieser Kategorie zählen auch Rottweiler sowie Hunde die ihren Merkmalen, bezüglich ihrer äußeren Gestalt, nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind und für diese gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.

      Die Deutsche Dogge und der Dobermann gehören nicht zur ersten oder zweiten genannten Kategorie und somit ist ihre Einfuhr erlaubt jedoch wird das Tragen eines Maulkorbs empfohlen.

      Hundehaltern die nicht sicher sind ob ihr Hund nicht doch eventuell einer verbotenen Rasse zugeordnet werden könnte wird empfohlen diesen nicht nach Frankreich mitzunehmen.

      Großbritannien, Irland und Malta:

      Es muss eine Bluttieruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen.

      Die Kennzeichnung wird ausschließlich durch Mikrochip akzeptiert.

      Der Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung muss erbracht werden.

      Für alle Einreisevorbereitungen mit Hund muss mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.

      Kroatien:

      Für alle Hunderassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.

      Zusätzliche Maulkorbpflicht besteht für folgende Rassen:

      American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Belgischer Schäferhund, Bernhardiner, Dogge, Dobermann, Deutscher Schäferhund, großer Japanischer Spitz, Japanischer Kampfhund, Mastino Napoletano, Pitbull, Rottweiler.

      Sowie allen Kreuzungen der genannten Rassen.

      Niederlande:

      Die Regelung für aggressive Tiere ( RAD – Regeling Agressive Dieren ) aus dem Jahre 1993 ist Januar 2009 eingezogen worden und somit nicht mehr rechtgültig.

      Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen.

      Wird ein Hund jedoch als aggressiv eingeschätzt droht mit größter Wahrscheinlichkeit auch weiterhin eine Beschlagnahmung.

      In Holland gibt es Orte mit speziellen Hundestränden an denen Hunde immer, also ganzjährig, ohne Leine toben dürfen.

      Italien, Österreich, Portugal, Schweden und Tschechische Republik:

      In Italien, Österreich, Portugal und Tschechien sind eine Leine und ein Maulkorb mitzuführen.

      In Portugal dürfen Hunde nicht in Bussen mitgeführt werden.

      In Tschechien besteht für das Mitführen von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln Leinen- und Maulkorbzwang.

      Für alle Einreisevorbereitungen mit Hund nach Schweden muss mindestens ein halbes Jahr eingeplant werden.

      Auch für Schweden wird eine Bluttieruntersuchung auf Tollwutantikörper sowie eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer verlangt.

      Schweiz:

      Die Kennzeichnung wird ausschließlich durch Mikrochip akzeptiert.

      Eine Leine und