der zu pflegenden Person gibt???
Dies ist äußert wichtig, da Sie sonst zu einem späteren Zeitpunkt massive Probleme bekommen werden. Und hier hat das Formular nicht nur einen anderen Namen sondern es handelt sich um drei eigenständige Vollmachten, die Sie benötigen.
Lassen Sie die Patientenverfügung unbedingt vom Hausarzt der zu pflegenden Person durchsehen und unterzeichnen. Achten Sie darauf, dass mindestens 1 mal pro Jahr diese Verfügungen und Vollmachten neu datiert und unterschrieben werden, solange es der zu pflegenden Person noch möglich ist zu schreiben und den eigenen Willen zu erklären. Dabei ist es wichtig, eventuelle Änderungen mit festzuhalten und schriftlich zu fixieren.
Auch das wieder um späteren Ärger zu vermeiden.
Sie werden jetzt bereits merken, dass Pflegen weitaus mehr bedeutet, als man gedacht hat, oder?
Hat der Pflegefall zum Beispiel eine chronische Krankheitsgeschichte?
Damit können Sie die Zuzahlungen, bei Verordnungen durch den Arzt, um 50% reduzieren! Das heißt: Liegt eine chronische Erkrankung vor, zahlt der Versicherte nur 1 % statt 2 % der zuzahlungspflichtigen Kosten seines Brutto-Einkommens. Beachten Sie dabei bitte auch, dass bei Ehepartner das gesamte Einkommen herangezogen wird.
Stellen Sie unbedingt einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse, wenn Sie mit den bereits geleisteten Kosten (Rezeptgebühr, Hilfsmittel, Krankenhauszuzahlungsbeträge usw.) an diese Grenze heranreichen.
Liegt bereits eine anerkannte Schwerbehinderung Ihres Pflegefalles vor?
Ist diese noch aktuell?
Könnte noch ein Merkmal eingetragen werden wie zum Beispiel ein „G“ für eine Gehbehinderung?
Wie sieht es mit einem Ausweis für einen Behindertenparkplatz aus?
Wenn Sie sich bis hier schon bei Ämtern, Behörden und der Krankenkasse sowie Pflegediensten und Pflegeheimen erkundigt haben, werden Sie eine Flut von Informationen bekommen, die Sie verarbeiten müssen.
Bei der ganzen Flut fällt Ihnen vielleicht später auf, dass alle Beteiligten Sie nicht allein lassen.
Wir helfen Ihnen. Sie sind nicht allein. Wir bieten Ihnen… Wir haben für Sie… Sie können bei uns… Wir unterstützen Sie ...
Betrachten Sie alle diese Informationen äußerst trocken und emotionslos.
Der Einzige, wenn die Pflege erst einmal angefangen hat, der Ihnen wirklich hilft, sind Sie selbst.
Ich garantiere Ihnen, reden können die alle.
Egal um was es geht, Sie müssen sich kümmern, handeln, anstoßen, fordern, meckern, drohen usw., damit es so läuft wie Sie es für Ihren Angehörigen als richtig und menschenwürdig erachten.
Machen Sie es, wenn nötig von Anfang an.
Meckern.
Üben Sie von Anfang an Druck aus, und lassen Sie sich nichts gefallen!
Es werden gar abenteuerliche Situationen auf Sie zukommen, dass können Sie echt glauben.
Die Pflege selbst sowie auch der Pflegefall können sich im Laufe der Zeit ganz anders entwickeln, als Sie gedacht und geplant haben.
Zwischendurch werde ich Ihnen anhand von Beispielen einige Situationen erklären, da ich unmöglich alle Situationen, Krankheitsbilder und Entwicklungen in der Pflege behandeln kann, da ich ansonsten die Unendliche Geschichte neu schreiben würde.
Ich für meinen Teil halte den finanziellen Aspekt erst einmal für den wichtigsten Ausgangspunkt.
Das hat natürlich auch Gründe. Zum besseren Verständnis arbeiten wir jetzt mit einem Beispiel:
Der Pflegefall ist ein Rentner und nicht mehr in der Lage, sich um seine Belange zu kümmern.
Alle anfallenden Kosten müssen beglichen werden, und dabei sollte man auch die Verpflichtungen nicht vergessen, die man gerade nicht sieht. Es fällt so einiges an wie zum Beispiel Miete, Versicherungen, Energiekosten, Telefon, Auto, eventuelle Ratenzahlungen und und und.
Vergessen Sie die frühere GEZ nicht. Äußerst hartnäckig.
Außerdem fällt gerade auf, dass Ihr Pflegefall etwas Essen möchte.
Ach ja… da war ja noch einkaufen, Essen kochen usw. Dazu aber auch später mehr.
Wenn Sie jetzt von diesen Dingen irgend etwas regeln wollen müssen Sie zur Bank oder auch Sparkasse. Ist aber in diesem Fall völlig egal, da beide gleich reagieren.
„Zeigen Sie mir bitte Ihre Kontovollmacht“ ist meistens der Gesprächsauftakt. Die nächsten Fragen kann man in der Situation auch nicht gebrauchen, da Sie sie sowieso nicht beantworten können.
„Wieso haben Sie denn keine Vollmacht?“
„Wieso haben Sie denn vorher keine Vollmacht fertigen lassen?“
„Ohne eine entsprechende Vollmacht können wir leider nichts für Sie tun.“
Das sind doch Fragen, die kein Mensch braucht in einer solchen Situation, oder?
Nun kennen Sie vielleicht das nette Fräulein vom Schalter bereits seit 5 oder 6 Jahren und fragen, ob es denn nicht auch mal ohne geht, da Sie beim nächsten mal alles mitbringen würden!?!?!?
Das nette Fräulein würde sich damit strafbar machen und es kostet sie ihren Job!
Es wird also nicht funktionieren.
Fragen?
Ja natürlich.
Wo kriegen Sie die Vollmacht her, da Sie sonst nichts Regeln können. Noch nicht einmal die Rente abholen und er schreit „Hunger“.
Für Sie fangen jetzt die Probleme an. Das brauchen Sie nicht zu glauben, dass werden Sie erfahren.
Richtig Ernst wird es, wenn jetzt auch noch Erbmasse da ist. Eine Eigentumswohnung oder ein Haus usw.
Außerdem ist die Vollmacht weiterhin so wichtig, weil Sie noch den Todesfall bedenken müssen.
Sollten Sie nämlich keine Vollmacht haben, stehen Sie wieder da, im Fall des Falles, und kommen nicht an das Geld, um Verpflichtungen zu tilgen, da man von Ihnen erst einmal einen Erbschein sehen möchte.
Den bekommen Sie natürlich. Aber das wirft Sie erst einmal nach hinten, da weder Vermieter, Versicherungen oder wer auch immer auf Ihre Zahlungsverpflichtungen verzichten wollen.
Alle wollen bezahlt werden.
Und Sie haben nur Rumgehetze. Es sei denn… es sei denn, Sie haben cleverer- weise eine Kontovollmacht über den Tod hinaus. Das ist besonders wichtig!!!
Sie sehen, alle sind bemüht, es Ihnen kompliziert zu gestalten und Steine in den Weg zu werfen.
Sollte es für diese Dinge zu spät sein und es daher einen gesetzlichen Betreuer geben, machen Sie sich auf Einiges gefasst.
Hier möchte ich jetzt natürlich nicht auf den negativen Aspekten einer gesetzlichen Betreuung herumreiten aber es ist nun mal eine Tatsache, dass immer mehr negative Schlagzeilen in diese Richtung in den Medien auftauchen, wo berichtet wird, dass Haus und Hof sowie Erbschaften verlorengegangen sind weil die gesetzlichen Betreuer äußerst „präzise“ gearbeitet haben.
Setzen Sie sich unbedingt mit diesem Thema auseinander, da Ihnen in einer solchen Situation absolut die Hände gebunden sind!!!
Um Solche Situationen von Anfang an zu vermeiden, kann ein Betreuer selbst bestimmt werden.
Wenn Sie selbst die Betreuung nicht übernehmen können, suchen Sie sich eine Person Ihres Vertrauens, die die Betreuung übernehmen kann und auch will!
Auch hier ist zu bedenken, dass mit der Betreuung keine Taufpatenschaft eingegangen wird, die in den meisten Fällen für die Betroffenen anschließend nichts mehr bedeutet und nur noch auf dem Papier existiert.