der Anmerkung zu diesem Absatz ist die Prüfung nach SEP 1390 nur für Flacherzeugnisse und Formstahl eingeschränkt. Die Anmerkung soll die Randbedingungen einer Aufschweißbiegeprüfung präzisieren. Es sollen Stahlerzeugnisse, bei denen sich Proben nach SEP 1390 nicht entnehmen lassen, ausgeschlossen werden. Dazu gehören z.B. Rundstäbe und Hohlprofile mit kreisförmigem Querschnitt. Die Proben müssen im bemessungsrelevanten Bereich entnommen werden. Somit sind eigentlich auch kaltgefertigte Hohlprofile mit rechteckigem Querschnitt ausgeschlossen.
3.2 Baustahl
3.2.1 Werkstoffeigenschaften
(1) Die Nennwerte der Streckgrenze fy und der Zugfestigkeit fu für Baustahl sind in der Regel:
a) entweder direkt als Werte fy = ReH und fu = Rm aus der Produktnorm, oder
b) vereinfacht der Tabelle 3.1 zu entnehmen.
Anmerkung: Der Nationale Anhang kann zu a) oder b) eine Festlegung treffen.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu 3.2.1(1) Anmerkung
Die Werte für fy und fu dürfen sowohl den entsprechenden Produktnormen (DIN EN 10025-2 bis DIN EN 10025-6, DIN EN 10210-1 und DIN EN 10219-1) als auch DIN EN 1993-1-1:2010-12, Tabelle 3.1 entnommen werden.
Zu NDP zu 3.2.1(1) Anmerkung
Die Zahlenwerte in Tabelle 3.1 entsprechen den international vereinbarten Werten, sie unterscheiden sich in der Regel von den Werten der deutschen Norm DIN 18800-1. So gilt für S235 bei Blechdicken ≤ 40 mm ein Wert fy,k = 235 N/mm2 statt 240 N/mm2. In Deutschland wurde seinerzeit im Unterschied zum Eurocode bei der Umstellung auf das SI-System vor mehr als zwanzig Jahren entschieden, die Umstellung bei der Streckgrenze vereinfachend nicht mit dem korrekten Wert 9,81, sondern mit dem Faktor 10 vorzunehmen, da auch die Lasten (Einwirkungen) mit dem Faktor 10 umgerechnet wurden, vgl. [K6]. Dieser Unterschied ergab sich bei der Umstellung auf das SI-System durch die Umrechnung mit g = 9,81 m/s2 statt 10 m/s2. Bei den Lasten hat man aus Vereinfachungsgründen diese Anpassung mit g = 10 m/s2 statt 9,81 m/s2 vorgenommen, [K6].
Bei der Ermittlung der Bemessungswerte der Beanspruchbarkeit werden in der Regel die Nennwerte der Streckgrenze fy und der Zugfestigkeit fu anstelle der charakteristischen Werte verwendet. Die Nennwerte entsprechend DIN EN 1993-1-1, Tabelle 3.1 stellen hierbei eine Vereinfachung gegenüber den Werten der Produktnormen dar. Sie gestatten aufgrund der im Vergleich zu den Produktnormen gröberen Abstufung in Abhängigkeit der Blechdicke teilweise sogar höhere Festigkeitsansätze.
Tabelle 3.1. Nennwerte der Streckgrenze ƒy und der Zugfestigkeit ƒu für warmgewalzten Baustahl
3.2.2 Anforderungen an die Duktilität
(1) Für Stahl ist eine Mindestduktilität erforderlich, die durch Grenzwerte für folgende Kennwerte definiert sind:
– das Verhältnis fu/fy des spezifizierten Mindestwertes der Zugfestigkeit fu zu dem spezifizierten Mindestwert der Streckgrenze fy;
– die auf eine Messlänge von bezogene Bruchdehnung (wobei A0 die Ausgangsquerschnittsfläche ist);
– die Gleichmaßdehnung εu, wobei εu der Zugfestigkeit fu zugeordnet ist.
Anmerkung: Der Nationale Anhang kann die Grenzwerte für das fu/fy-Verhältnis, die Bruchdehnung und die Gleichmaßdehnung εu festlegen. Folgende Werte werden empfohlen:
– fu/fy ≥ 1,10;
– Bruchdehnung mindestens 15 %;
– εu ≥ 15 εy, dabei ist die Fließdehnung.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu 3.2.2(1) Anmerkung
Es gelten die Empfehlungen.
(2) Bei Erzeugnissen aus Stahlsorten nach Tabelle 3.1 darf vorausgesetzt werden, dass sie die aufgeführten Anforderungen erfüllen.
3.2.3 Bruchzähigkeit
(1) P Ausreichende Bruchzähigkeit des Werkstoffs ist Voraussetzung für die Vermeidung von Sprödbruchversagen bei zugbeanspruchten Bauteilen. Der Bemessung liegt die voraussichtlich niedrigste Betriebstemperatur über die geplante Nutzungsdauer zugrunde.
Anmerkung: Der Nationale Anhang kann die für die Bemessung anzunehmende niedrigste Betriebstemperatur angeben.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu 3.2.3(1)P Anmerkung
Die für die Bemessung anzunehmenden niedrigsten Betriebstemperaturen sind in DIN EN 1993-1-10/NA: 2010-12, Anhang A angegeben.
(2) Weitere Nachweise gegen Sprödbruchversagen sind nicht erforderlich, wenn die Anforderungen in EN 1993-1-10 für die niedrigste Temperatur erfüllt sind.
(3) B Für druckbeanspruchte Bauteile des Hochbaus sollte ein Mindestwert der Zähigkeit gewählt werden. Anmerkung B: Der Nationale Anhang kann Informationen zur Wahl der Zähigkeit für druckbeanspruchte Bauteile geben. Es wird empfohlen, in diesem Fall EN 1993-1-10, Tabelle 2.1 für σEd = 0,25 fy(t) anzuwenden.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu 3.2.3(3)B Anmerkung B
Es gilt die Empfehlung.
(4) Zur Auswahl geeigneter Stähle für feuerverzinkte Bauteile ist EN ISO 1461 zu beachten.
3.2.4 Eigenschaften in Dickenrichtung
(1) Wenn Stahlerzeugnisse mit verbesserten Eigenschaften in Dickenrichtung nach EN 1993-1-10 erforderlich sind, so sind diese in der Regel nach den Qualitätsklassen in EN 10164 auszuwählen.
Anmerkung 1: EN 1993-1-10 gibt eine Anleitung zur Wahl der Eigenschaften in Dickenrichtung.
Anmerkung 2B: Besondere Beachtung sollte geschweißten Träger-Stützen-Verbindungen sowie angeschweißten Kopfplatten mit Zug in der Dickenrichtung geschenkt werden.
Anmerkung 3B: Der Nationale Anhang kann die maßgebende Zuordnung der Sollwerte ZEd nach EN 1993-1-10, 3.2(2) zu den Qualitätsklassen von EN 10164 angeben. Für Hochbauten wird eine Zuordnung nach Tabelle 3.2 empfohlen.
NDP DIN EN 1993-1-1/NA
zu 3.2.4(1) Anmerkung 3B
Es gilt