Stromlieferanten aus dem Kauf des elektrischen Stroms erzielen, ist der, dass sie die Versorgungsgarantie ihren Kunden gegenüber erfüllen. Die Stromlieferanten müssen aus diesem vertraglichen Grund auch dann Strom einkaufen, wenn er zeitweise sehr teuer ist. Innerhalb der Bilanzgrenze von Stromproduktion und Stromkonsum ist die Bedingung der Kosteneffizienz jedoch nicht erfüllt, weil der Nutzen des Kunden nicht dem Preis der sehr teuer eingekauften kWh entsprechen muss. Damit der Nutzer sich entscheidet, elektrische Energie zu konsumieren, muss sein erwarteter Nutzen höher sein, als der durchschnittliche Strompreis, den er von dem Stromlieferanten erhält. Somit ist der Nutzen des Konsumenten nicht mehr von den zeitweisen Produktionskosten der Kraftwerke abhängig und Grenznutzen und Grenzkosten sind nicht und wenn dann rein zufällig identisch.
Der Merit-Order-Effekt bezeichnet das Verdrängen von Kraftwerken mit teureren Grenzkosten durch jene Kraftwerke, die geringere Grenzkosten aufweisen. Diese sind zum einen jene Kraftwerke, die sehr geringe variable Kosten aufweisen (Wind- und Solarenergie) oder jene Kraftwerke (Biogasanlagen, BHKW), die durch Subventionen von den Marktreizen entkoppelt sind und somit unabhängig von den Grenzerlösen auf der Börse elektrischen Strom produzieren und den Strompreis dadurch senken.
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