Dirk Meinicke

Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud


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Gerade mit Blick auf den Bereich moderner Technologien enthält die Strafprozessordnung heute eine Vielzahl an Eingriffsmaßnahmen, was die Bedeutung des modernen Eingriffsbegriffs in diesem Zusammenhang erheblich erhöht.198 Darüber hinaus hat das BVerfG speziell bei tief in die Privatsphäre des Betroffenen eingreifenden Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit elektronischer Datenverarbeitung die besondere Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betont.199

       b) Analogieverbot und Bestimmtheitsgebot im Verfahrensrecht