Holger Dahl

Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten


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      bb) Spaltung von Betrieben

      133

       e) Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation,

       des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen (§ 111 Abs. 1 Satz 3

       Ziff. 4 BetrVG)

      135

      aa) Grundlegende Änderung

      136

      bb) Änderung der Betriebsorganisation

      137

      Eine Änderung der Betriebsorganisation liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird.105