Joachim Wolf

Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht


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      Joachim Wolf

      Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

      Methodische Fallbearbeitung

      Mohr Siebeck GmbH & Co. KG

       [Zum Inhalt]

      |V|Vorwort

      In allen Teilbereichen des Jurastudiums – dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht, dem Europarecht und dem Völkerrecht – stellt die Methodik der Fallbearbeitung verglichen mit anderen Ausbildungsschwerpunkten die höchsten Anforderungen an die Studierenden. Der Grund liegt im Denkaufwand und in den hiermit verbundenen konkreten Formulierungsanforderungen, die jede gutachterliche Fallbearbeitung verlangt. Diese Schwierigkeiten lassen sich nur mit methodischen Fähigkeiten bewältigen. Auf sie kann man sich nicht durch Auswendiglernen eines Stoffes vorbereiten.

      Wer sich diesen Schwierigkeiten von Anfang an bewusst stellt, wird mit einem erfolgreichen Studienverlauf und in aller Regel mit einem überdurchschnittlichen Studienabschluss belohnt. Das belegen langjährige Ausbildungserfahrungen. Auch hierfür lassen sich klare Gründe benennen. In erster Linie ist dies die Selbstständigkeit im juristischen Denken, die mit jeder zu Übungszwecken geschriebenen weiteren Klausur wächst. Mit ihr nimmt zugleich die Fähigkeit zu, auch neue und bislang selbst so noch nicht bearbeitete Fallkonstellationen selbstständig und erfolgreich zu bewältigen. Zugleich schärft sich der Blick und das Bemühen der Studierenden dafür, nicht nur nach Maßgabe der einschlägigen Gesetzesgrundlagen, sondern auch im Hinblick auf die tatsächlichen Betroffenheiten der Streitbeteiligten eines Falles überzeugende und in diesem Sinne „gerechte“ Lösungen zu erarbeiten. Zusammen genommen bilden diese beiden Faktoren und die Fähigkeiten, zu denen sie führen, das eigentliche Studienziel. Sicherlich müssen für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung auch systematische Kenntnisse über einschlägige Gesetzesgrundlagen mitgebracht werden. Am besonderen Stellenwert methodischer Fähigkeiten ändert dies nichts.

      Dies erklärt auch die Präsentation des Übungsstoffes in den in diesem Buch enthaltenen Fällen und Fallösungen. Bewusst wird nicht zwischen angeblich leichten Fällen für Anfänger, Fällen für Fortgeschrittene und Examensfällen unterschieden. Die methodischen Anforderungen sind „im Prinzip“ überall gleichermaßen anspruchsvoll und daher schwierig. Zusammen genommen sollen sie durch die exemplarische Auswahl der hier präsentierten Fälle die Grundlage für das gutachterliche Können bilden, das für ein erfolgreiches Studium benötigt wird. In einem besonderen Punkt gibt es von diesem Gleichrang der Anforderungen eine Ausnahme, die aber weniger in der Methodik, sondern eher in den materiellrechtlichen Sachanforderungen begründet ist. Das ist die zunehmende Überlagerung und Durchdringung des deutschen öffentlichen Rechts durch das Europarecht, das Gemeinschaftsrecht, das Unionsrecht und die zunehmende europarechtliche Integration des Grundrechtsschutzes. Einige Grundfragen dieser Problematik werden in Fall 2 behandelt. Es wird empfohlen, sich mit diesem Fall erst zu beschäftigen, wenn im Laufe des Studiums ausreichende europarechtliche Grundlagen erarbeitet worden sind.

      Bochum, im Februar 2018 Prof. Dr. Joachim Wolf

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      |IX|Abkürzungsverzeichnis



Abs. Absatz
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Alt. Alternative
AltPflG Altenpflegegesetz
Art. Artikel
BauGB Baugesetzbuch
BauNVO Baunutzungsverordnung
BauO Bauordnung
BFH Bundesfinanzhof
BGH Bundesgerichtshof
BPolG Bundespolizeigesetz
BR-Drs Bundesrats-Drucksache
BT-Drs Bundestags-Drucksache
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
DÖV Die Öffentliche Verwaltung
DVBl Deutsches Verwaltungsblatt
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
etc. et cetera
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof (Luxemburg)
FGO Finanzgerichtsordnung
GG Grundgesetz
Ggf. Gegebenenfalls
h.M. herrschende Meinung
hrsg. herausgegeben
IFG Informationsfreiheitsgesetz
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
JVKostO Justizverwaltungskostenordnung
JZ Juristenzeitung
LG Landgericht
NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift
NRW Nordrhein-Westfalen
NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NVwZ-RR Rechtsprechungs Report
NWVBl Nordrhein-westfälisches Verwaltungsblatt
OB Oberbürgermeister
OBG Ordnungsbehördengesetz