Daniela Schroeder

Grundrechte


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       1.Sachlicher Schutzbereich

       a)Allgemeine Handlungsfreiheit

       b)Allgemeines Persönlichkeitsrecht

       2.Persönlicher Schutzbereich

       a)Allgemeine Handlungsfreiheit

       b)Allgemeines Persönlichkeitsrecht

       III.Eingriff in den Schutzbereich

       1.Allgemeine Handlungsfreiheit

       2.Allgemeines Persönlichkeitsrecht

       3.Grundrechtsverzicht

       IV.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs

       1.Beschränkbarkeit (Schranken)

       a)Überblick

       b)Verfassungsmäßige Ordnung

       c)Rechte anderer

       d)Sittengesetz

       2.Verhältnismäßigkeit

       V.Übungsfall Nr. 1

       C.Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG)

       I.Überblick

       II.Eröffnung des Schutzbereichs

       1.Sachlicher Schutzbereich

       a)Recht auf Leben

       b)Recht auf körperliche Unversehrtheit

       2.Persönlicher Schutzbereich

       III.Eingriff in den Schutzbereich

       1.Vorliegen eines Eingriffs

       2.Einwilligung

       IV.Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs

       1.Beschränkbarkeit (Schranke)

       2.Schranken-Schranken

       a)Spezielle Schranken-Schranken

       b)Allgemeine Schranken-Schranke (Verhältnismäßigkeit)

       V.Objektiv- und verfahrensrechtliche Funktion des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

       1.Objektiv-rechtliche Funktion des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

       2.Verfahrensrechtliche Funktion des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

       D.Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)

       I.Überblick

       II.Eröffnung des Schutzbereichs

       1.Sachlicher Schutzbereich

       a)Begriff der