Markus Berndt

Unternehmensstrafrecht und Unternehmensverteidigung


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_08e69cb5-12aa-57e1-8952-85fc0f7acca3">Inhaber eines Betriebes oder eines Unternehmens

       (3)Unterlassen von Aufsichtsmaßnahmen, die zur Verhinderung von Zuwiderhandlungen gegen den Inhaber treffende Pflichten erforderlich und zumutbar sind

       (4)Vorsatz oder Fahrlässigkeit

       (5)Objektive Bedingung der Ahndung

       (a)Anknüpfungstat

       (b)Zurechnungszusammenhang

       (6)Rechtsfolgen

       gg)Haftung für unterlassenes Risikomanagement

       (1)Strafrechtliche Haftung über Untreue gem. § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB

       (a)Bestehen einer generellen Compliance-Pflicht?

       (b)Herbeiführung eines unmittelbaren Vermögensnachteils?

       (2)Strafrechtliche Sanktionierung über § 54a KWG

       (a)Allgemeines

       (b)Geschäftsleiter und Institut/Gruppe

       (c)Nicht-dafür-Sorge-Tragen

       (d)Bestandsgefährdung

       (e)Kausalität und Zurechnungszusammenhang

       (f)Vorsatz und Fahrlässigkeit

       (g)Objektive Strafbarkeitsbedingung: § 54a Abs. 3 KWG

       (3)Ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung über § 130 OWiG

       (a)Allgemeines

       (b)Verletzung der Aufsichtspflicht

       (c)Vorsatz und Fahrlässigkeit

       (d)Objektive Bedingung der Ahndung

       (e)Rechtsfolge

       b)Haftung für Sachgefahren

       III.Strafrechtliche Produkthaftung

       1.Aktives Tun oder Unterlassen

       2.Kausalität

       a)Generelle Kausalität

       b)Nichtrückruf eines Produktes

       c)Nichtidentifikation eines Geschädigten

       3.Fahrlässigkeit

       4.Garantenstellung

       IV.Organ-, Vertreter- und Beauftragtenhaftung (§ 14 StGB, § 9 OWiG)

       1.Grundsätzlicher Anwendungsbereich

       2.Die Merkmale im Einzelnen

       a)Vertretung (§ 14 Abs. 1 StGB, § 9 Abs. 1 OWiG)

       b)Beauftragung (§ 14 Abs. 2 StGB, § 9 Abs. 2 OWiG)

       c)Faktische Vertretung und Beauftragung (§ 14 Abs. 3 StGB, § 9 Abs. 3 OWiG)

       d)