Klaus Malek

Verteidigung in der Hauptverhandlung


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_4164e938-c88c-5d7c-a3ef-78fb3b490891">Vorüberlegungen des Verteidigers

       b)Ablehnungsgründe

       aa)Ablehnung bei gesetzlichem Ausschluss

       bb)Besorgnis der Befangenheit

       (1)Allgemeines

       (2)Konkrete Befangenheitsgründe

       c)Ablehnungsberechtigte

       d)Zeitpunkt der Ablehnung

       e)Ablehnungsverfahren

       f)Unaufschiebbare Amtshandlungen

       g)Weiteres Verfahren bei begründetem Antrag

       2.Ablehnung von Schöffen und Urkundsbeamten

       3.Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern

       4.Ablehnung des Staatsanwalts

       XI.Aussetzungsanträge

       1.Aussetzung und Unterbrechung der Hauptverhandlung

       2.Aussetzung wegen verspäteter Ladung

       3.Aussetzung wegen verspäteter oder unvollständiger Akteneinsicht

       4.Aussetzung zur Einziehung von Erkundigungen

       5.Aussetzung wegen veränderter Rechtslage

       6.Aussetzung wegen veränderter Sachlage

       XII.Anregungen zur Verfahrenseinstellung

       XIII.Sonstige Anträge bei Verhandlungsbeginn

       1.Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger

       a)Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung

       b)Auswahl des Verteidigers

       c)Zeitpunkt des Beiordnungsantrags

       d)Form des Antrags

       e)Verhalten des Verteidigers bei Ablehnung oder Widerruf der Beiordnung

       2.Antrag auf Entpflichtung als beigeordneter Verteidiger

       3.Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

       4.Antrag auf Zulassung von Tonaufnahmen

       5.Antrag auf Zulassung einer Hilfskraft

       6.Antrag auf Nichtverlesung des Anklagesatzes

       XIV.„Opening statement“

       Teil 4 Der Angeklagte in der Hauptverhandlung

       I.Vorbereitung des Mandanten durch den Verteidiger

       II.Anwesenheitspflicht des Angeklagten

       1.Grundsätzliche Anwesenheitspflicht, Entfernungsverbot

       2.Zwangsmittel gegen den ausgebliebenen Angeklagten

       3.Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht