Klaus Schroth

Die Rechte des Verletzten im Strafprozess


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_9ccdcbf3-8eca-592e-8c79-b67d0da77c9c">Ausschluss des Klageerzwingungsverfahrens, § 172 Abs. 2 S. 3 StPO

       4.Keine Klageerzwingung in anderen Verfahren

       IV.Persönliche Verfahrensvoraussetzungen

       1.Antragstellung auf Erhebung der öffentlichen Klage

       2.Verletztenstellung

       3.Einige deliktsspezifische Einzelheiten

       4.Prozessfähigkeit und Vertretung

       5.Tod des Verletzten

       V.Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft

       1.Beschwerdeeinlegung

       a)Adressat

       b)Form und Inhalt

       c)Frist

       2.Beschwerdeentscheidung

       3.Dienstaufsichtsbeschwerde

       VI.Antrag auf gerichtliche Entscheidung

       1.Adressat

       2.Form

       3.Frist

       4.Inhalt

       5.Notanwalt

       6.Prozesskostenhilfe

       VII.Entscheidung des Gerichts

       1.Vorbereitung der Entscheidung

       a)Ablauf des Verfahrens

       b)Anhörungen

       c)Ermittlungen des Gerichts, § 173 Abs. 3 StPO

       2.Gerichtsbeschluss

       a)Verwerfung des Klageerzwingungsantrags als unzulässig

       b)Verwerfung des Klageerzwingungsantrags als unbegründet

       c)Anordnung der Klageerhebung

       d)Anordnung von Ermittlungen

       3.Rücknahme des Klageerzwingungsantrags

       4.Erledigung des Klageerzwingungsantrags

       VIII.Kosten

       1.Kostenentscheidung

       2.Sicherheitsleistung

       IX.Wiederholung des Klageerzwingungsverfahrens

       X.Rechtsanwaltsvergütung

       Teil 8 Die Nebenklage

       I.Übersicht: Rechte des Nebenklägers