Kurt E. Böhme

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden


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      Für die Beurteilung der Ersatzpflicht kann auch von Bedeutung sein, ob ein Fall der „überholenden Kausalität“ vorliegt, d.h. wenn ein Ereignis den Schaden herbeigeführt hat, dieser Schaden aber durch einen anderen Umstand – das hypothetische Schadensereignis – verursacht worden wäre. Es laufen also zwei oder mehrere Ursachenketten, die jede für sich den gleichen Erfolg herbeizuführen geeignet sind, nebeneinander her, wobei eine Ursache den Erfolg herbeiführt und damit verhindert, dass die andere Ursache sich voll oder überhaupt auswirken kann.