Kurt E. Böhme

Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden


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Scheinwerfer ausgeht, kann sich nur dann nach § 18 StVG entlasten, wenn er beweist, dass dieser Mangel für den Unfall nicht ursächlich war.[22]

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      Weiß der Mitfahrer, dass der Fahrer alkoholbedingt fahruntüchtig ist, so kann ihn im Falle eines Unfalls ein Mitverschulden treffen (s. Rn. 315).

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      1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führersV. Verhalten im Straßenverkehr › 2. Ein- und Aussteigen (§ 14 StVO)

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      Schäden beim Ein- und Aussteigen können beim Betrieb, Gebrauch oder gelegentlich des Betriebs eintreten, s. Kap. 16 Rn. 17.

      Zum Verhalten an Omnibus- und Straßenbahnhaltestellen s. Rn. 245.

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      1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führersV. Verhalten im Straßenverkehr › 3. Einfahren auf die Straße (§ 10 StVO)

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