Jörg Eisele

Handbuch des Strafrechts


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seit 2012 die Regelung des § 1631d BGB die stellvertretende Einwilligung der Eltern in die Beschneidung von Jungen (vgl. Rn. 103).[70] Diese parentale Einwilligung ist die Folge des elterlichen Erziehungs- und Bestimmungsrechts hinsichtlich des Kindeswohls aus Art. 6 Abs. 2 GG.[71] Wegen der grundsätzlich dem*der Rechtsgutsinhaber*in zugeordneten Dispositionsbefugnis ergibt sich auch das Problem der strafrechtlichen Beurteilung von ärztlichen Heileingriffen, insbesondere wenn keine vorherige Einwilligung der zu behandelnden Person vorliegt (ausführlich: Rn. 104 ff.).

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      Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Intensität des Eingriffs eine ganz erhebliche Bandbreite aufweisen. Diese reicht von bagatellhaften Handlungen bis hin zu Körperverletzungen mit Todesfolge. Dem trägt das Gesetz Rechnung, in dem die Erfolgsqualifikationstatbestände der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) sowie der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) – im Gegensatz zur besonders gefährlichen Tathandlung in § 224 StGB – besonders schwere Folgen der Körperverletzung erfassen und einem besonderen Strafrahmen unterstellen.

2. Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände

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