I.Übertragung eines Einzelunternehmens
a)Zahlung einer bestimmten Summe an den Übertragenden
b)Übernahme von Verbindlichkeiten
c)Ausgleichszahlungen, insbesondere Zahlung sogenannter Gleichstellungsgelder an Angehörige
d)Zahlung von wiederkehrenden Bezügen an den Übertragenen beziehungsweise an dritte Personen (Leibrente, dauernde Last)
e)Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Veräußerers beziehungsweise dritter Personen
f)Erb- und Pflichtteilverzicht, Anrechnungs- und Ausgleichsbestimmung
g)Sachleistungen aus dem übernommenen Vermögen
h)Tatsächliche Versorgungsleistungen
i)Kreditierung des Kaufpreises/nachträglicher Erlass
j)Gegenleistung an mehrere Berechtigte
4.Formbedürftigkeit der Übertragung
a)Formbedürftigkeit aufgrund des schuldrechtlichen Vertragstypus
b)Formbedürftigkeit aufgrund der Zuwendung besonderer Vertragsgegenstände
c)Formbedürftigkeit der Zuwendung von Grundvermögen
d)Formbedürftigkeit der Zuwendung von GmbH-Anteilen
e)Formbedürftigkeit der Zuwendung des gegenwärtigen Vermögens oder des Nachlasses
f)Formbedürftigkeit der Zuwendung eines Nießbrauchs oder des Vorbehalts eines Nießbrauchs
g)Formbedürftigkeit des Erb- und Pflichtteilsverzichts
h)Formbedürftigkeit eines Leibrentenversprechens
i)Vertraglich vereinbarte Formerfordernisse
j)Registerrechtliche Formerfordernisse
k)Steuerliche Formerfordernisse
a)Gesellschaftsrechtliche Zustimmungserfordernisse
b)Familienrechtliche Zustimmungserfordernisse
c)Ergänzungspflegerbestellung/Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen
aa)Erfordernis eines Ergänzungspflegers
bb)Erfordernis einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung