Fall Gäfgen
bb)Drohung mit Invollzugsetzung eines Haftbefehls
cc)Drohung mit Bewährungswiderruf
i)Versprechen eines gesetzeswidrigen Vorteils
26.Verwertungsverbot wegen Verstoßes gegen Art. 1 und 2 GG
b)Abhören eines Selbstgesprächs
V.Nachteilige Erkenntnisse über eine ärztliche Behandlung
VI.Problematische Angaben eines Mitbeschuldigten
VII.Überlegungen zur Nichtverwertbarkeit von belastenden Zeugenaussagen
1.Angaben Zeugnisverweigerungsberechtigter (§§ 52, 252 StPO)
a)Angehörigenstatus i.S.v. § 52 Abs. 1 StPO
aa)Aussagen außerehelicher Intimpartner
b)Zeugnisverweigerungsberechtigte Minderjährige
d)Die Regelung des § 252 StPO
aa)Angaben gegenüber Polizei und StA
bb)Bei nichtrichterlicher Vernehmung überreichte Schriftstücke
cc)Aussagen zu Protokoll eines Richters
dd)Aussagen des Zeugnisverweigerungsberechtigten als Beschuldigter
ee)Angaben des Angehörigen gegenüber dem Verteidiger
ff)Befragung eines Angehörigen durch die Jugendgerichtshilfe
gg)Äußerungen Angehöriger gegenüber Psycho-Sachverständigen
hh)Äußerungen von Angehörigen eines Mitbeschuldigten
ii)Nachträgliche Zustimmung zur Verwertung
jj)Durchsetzung des Schweigerechts
2.Angaben Auskunftsverweigerungsberechtigter (§ 55 StPO)
b)Auskunftsverweigerung in der Hauptverhandlung
c)Das „verdichtete“ Auskunftsverweigerungsrecht
d)Voraberklärung über totale Auskunftsverweigerung
3.Versäumte Benachrichtigung bei Zeugenvernehmung, § 168c StPO
4.Zeugenvernehmungen ohne Möglichkeit zur konfrontativen Befragung