Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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1.Allgemeines zur Zeugenbefragung

       a)Zeugenbelehrung durch den Vorsitzenden

       b)Zusammenhängender Zeugenbericht, § 69 StPO

       c)Aufspüren von „Sogwirkungen“ bei Zeugen mit Belastungstendenz

       d)Keine Ortsbeschreibung ohne Anfertigung einer Handskizze

       e)Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen

       2.Einvernahme der Zeugen

       a)Notarzt und Rettungssanitäter

       b)Die ersten Polizeibeamten vor Ort

       3.Befragung des Gerichtsmediziners

       4.Kriminaltechniker als Sachverständige und Zeugen

       5.Der Ortstermin

       6.Konfrontative Befragung des Psycho-Sachverständigen

       7.Der Psycho-Sachverständige im Zeugenstand

       8.Erklärungsrechte gem. § 257 StPO

       9.Konflikte ums Beweisantragsrecht

       10.Ausschließung des Angeklagten, § 247 StPO

       11.Aussetzung gem. § 246 StPO

       III.Rechtliche Hinweise gem. § 265 StPO

       1.Grundlegendes zur Hinweispflicht

       a)Inhalt des Hinweises

       b)Zeitpunkt des Hinweises

       c)Schriftform des Hinweises

       d)Rückkehr nach Hinweis

       e)Wiederherstellung der Öffentlichkeit

       f)Protokollierungsbedürfnis

       g)Unterbrechung oder Aussetzung

       h)Revisionsrechtliche Überprüfung

       aa)Verletzung der Hinweispflicht als Revisionsgrund

       bb)Verletzung der Aussetzungspflicht

       cc)Beruhensfrage

       i)Verfassungsbeschwerde

       2.Hinweispflicht bei rechtlichen Veränderungen

       a)Alleintäterschaft und Mittäterschaft

       b)Mord statt Totschlag

       c)Änderung der Begehungsform des Mordes

       d)Totschlag statt Mord

       e)Gefährliche Körperverletzung statt versuchter Totschlag

       f)Actio libera in causa

       g)Vollrausch, § 323a StGB