Hans-Peter Haferkamp

Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB


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href="#ulink_e625a1bd-388a-5fbb-aab1-1900a121dc7a">2.2.2.1 Vollständige Regelung des Privatrechts?

       2.2.2.2 Lückenlosigkeit?

       2.2.2.3 Lückenfüllung durch Prinzipien

       2.2.2.4 Vertiefung: Die Materialien zum BGB

       2.3 Ergebnis: Das BGB als Kodifikation des Privatrechts

       3 Eine Kodifikation in Zeiten des Übergangs (1870–1914)

       3.1 Politik: Von frei zu sozial

       3.1.1 Zwischen zwei Epochen: Gründerjahre und Gründerkrach

       3.1.2 Das „unsoziale BGB“?

       3.1.3 Kodifikation und Sondergesetze

       3.1.4 Vertiefung: „Rechtsmissbrauch“

       3.1.5 Die Krise der Form als „Zwillingsschwester der Freiheit“

       3.2 Rechtswissenschaft: Von den Pandekten zum Gesetz

       3.2.1 Der Sturz vom Thron

       3.2.2 Abschied vom Volksgeist

       3.2.3 Neue Wege

       3.3 Justiz: Richterkönig oder Subsumtionsautomat?

       3.3.1 Das BGB als Gefängnis des Richters?

       3.3.2 „Richterrecht“

       3.3.3 Richterlicher Umgang mit dem BGB vor 1914

       3.3.4 Vertiefung: Die „Entdeckung“ der positiven Vertragsverletzung

       3.4 Leitperspektiven auf das weitere 20. Jahrhundert

       4 Epochen des BGB im 20. Jahrhundert

       4.1 Erster Weltkrieg (1914–1918)

       4.1.1 Krieg als Labor der Intervention

       4.1.2 Zweifel am Gesetzgeber

       4.1.3 Neue dogmatische Lösungen

       4.2 Weimarer Republik (1918–1933)

       4.2.1 Verfassungsprivatrecht?

       4.2.2 Das BGB und der soziale Wandel in Ehe und Familie

       4.2.3 „Sozialisierung“

       4.2.4 Vertragsfreiheit?

       4.2.4.1 Die organisierte Wirtschaft

       4.2.4.2 Vertiefung: Abkehr vom Willensbezug in der Dogmatik

       4.2.5 Krisendogmatik

       4.2.5.1 Weiterdenken der Kriegsprobleme

       4.2.5.2 Generalklauseln als dogmatische und rechtspolitische Herausforderung

       4.2.5.2.1 Die Aufwertungsfrage

       4.2.5.2.2 Die „Flucht in die Generalklauseln“

       4.2.6 „Gesetzesdämmerung“?

       4.3 Nationalsozialismus (1933–1945)

       4.3.1 „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“ – Privatrecht im Nationalsozialismus?

       4.3.2 Vertiefung: Folgenreiche Diskussionen um den nationalsozialistischen Vertragsbegriff

       4.3.2.1 Vom Anspruch zur Pflicht

       4.3.2.2 Von der Willensübereinstimmung zum sozialtypischen Verhalten

       4.3.3 Umwertung des BGB

       4.3.3.1 Wertungsjurisprudenz I

       4.3.3.2 Politisierung der Generalklauseln

       4.3.3.3 Richterliche Umwertungen des BGB

       4.3.4 Sonderrecht

       4.3.4.1 Spezialnormen

       4.3.4.2 Ungleichheit als Rechtsprinzip

       4.3.4.3 Generalklauseln, Auslegungsvorschriften und Missbrauchsvorbehalte

       4.3.5 Das Projekt eines Volksgesetzbuches

       4.3.6 Das BGB im Zweiten Weltkrieg

       4.4 DDR (1949–1989)

       4.4.1 Privatrecht im Sozialismus?

       4.4.2 „Restzivilrecht“

       4.4.3 Umwertung des BGB

       4.4.4 Das ZGB der DDR

       4.5 Besatzungszeit und Bundesrepublik Deutschland (1945–2002)

       4.5.1 Entnazifizierung des Zivilrechts?

       4.5.1.1 Judikatur und Oberster Gerichtshof für die Britische Zone

       4.5.1.2 Versöhnung mit dem BGB? – Die Privatrechtswissenschaft und das Erbe der NS-Zeit

       4.5.1.3 Wertungsjurisprudenz II

       4.5.2 Die „Naturrechtsrenaissance“ des Bundesgerichtshofes

       4.5.3 Vertiefung: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

       4.5.4 Verfassungsprivatrecht

       4.5.5 Das neue Familienrecht

       4.5.6 Herausforderungen durch die Sozialwissenschaften

       4.5.7 Verbraucherrecht

       4.5.8 Die Schuldrechtsreform 2002

       5 100 Jahre Bürgerliches Gesetzbuch

       Abkürzungsverzeichnis

       Register

       Personenregister

       Sachregister

       Paragraphenregister

      1 Einführung

      Dieses Lehrbuch beschäftigt sich mit dem Wissen zum BGB, das selten gelehrt wird. In den dogmatischen Vorlesungen fehlen Grundlagenperspektiven nahezu immer. In den historischen Vorlesungen ist das BGB oft nur ein Nebenthema. Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie nehmen das BGB in Vorlesungen meist kaum wahr.

      Dieses Buch möchte einerseits das Konzept eines Bürgerlichen Gesetzbuches erklären. Warum hat man ein solches Gesetzbuch verfasst? Und wie wollte man es verfassen, welche Sprache, welchen Aufbau, welche Themengebiete wählte man und warum? Andererseits möchte es der BGB-Dogmatik eine historische Dimension zurückgeben. Im Studium des „geltenden“ Rechts wird Privatrecht überwiegend so behandelt, als wäre es sozusagen gestern in einer Sekunde entstanden. In den Fußnoten der Hausarbeiten werden manchmal Urteile zu Ketten verknüpft, die 100 Jahre Rechtsprechungsgeschichte historisch