Karl May

Im Lande des Mahdi I


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zu einer Verbeugung zu erniedrigen. Sie ließen ihre Blicke durch das Zimmer schweifen, und dann fragte der eine, indem er den Schnurrbart wirbelte und einige Schritte auf mich zutrat:

      »Sind das die Neger?«

      Natürlich antwortete ich nicht; ich that ganz so, als ob ich ihn gar nicht gesehen und gehört hätte.

      »Ob das die Neger sind!« fuhr er mich an, indem er auf die Kinder deutete.

      Ich verharrte auch jetzt noch in meinem Schweigen; da trat er nahe zu mir her, stieß mich mit dem Fuße an und fragte in zornigem Tone:

      »Bist du taub und blind, daß du weder siehst noch hörst, wer sich bei dir befindet?«

      Da fuhr ich empor und gebot ihm:

      »Zurück, Unverschämter! Wie darfst du es wagen, einen fremden Effendi mit deinem schmutzigen Fuße zu berühren?«

      Mein Gesicht war jedenfalls kein allzu freundliches, denn der Mann wich schnell bis zu seinem noch an der Thüre stehenden Kollegen zurück, hielt es aber der Würde seines Amtes für angemessen, mich zu warnen:

      »Hüte deine Zunge! Du hast mich unverschämt genannt! Weißt du, was ich bin?«

      »Ein Sabtieh, das heißt, ein niedriger Beamter der Polizei, mit dem ich als Fremder nichts zu thun habe. Wünscht man von mir etwas, so mag man sich an meinen Konsul wenden, der mir einen seiner Khawassen senden wird!«

      »Das wird man thun. Vorher aber müssen wir die Sache untersuchen.«

      »Dagegen habe ich nichts, wenn es in der richtigen Weise geschieht. Ihr seid hier eingetreten, wie man in einen Stall tritt. Wißt ihr nicht, was ein Gruß ist?«

      »So meinst du, daß wir einen Verbrecher auch noch höflich grüßen müssen?« fragte er höhnisch.

      »Verbrecher! Wen meinst du mit diesem Worte? Etwa einen von uns beiden?«

      »Dich!«

      »Mich? Bin ich eines Vergehens oder gar Verbrechens überwiesen? Ich werde mich durch meinen Konsul bei euerm Vorsteher über euch beschweren. Kein Kadi, kein Richter darf, bevor das Urteil gefällt ist, einen Menschen einen Verbrecher nennen, und ihr seid nur niedrige Polizisten, während ich ein hochbeschützter Effendi bin. Sogar den einfachen Gruß habt ihr uns verweigert. Ich werde euch Höflichkeit lehren lassen, und wenn ich mich direkt an den Khedive wenden soll. Bis ihr ehrerbietiger geworden seid, haben wir nichts mit euch zu schaffen. Verlaßt also diese Wohnung, und kommt erst dann wieder, wenn ihr eingesehen habt, was es zu bedeuten hat, einen Europäer mit Füßen zu treten!«

      Ich öffnete die Thüre. Sie sahen einander an, ohne meiner Weisung Folge zu leisten.

      »Hinaus!«

      Dieses Wort rief ich ihnen in einer Weise zu, daß Murad Nassyr erschrocken von seinem Sitze auffuhr. Die Polizisten erschraken nicht weniger; sie schoben sich zur Thüre hinaus, welche ich hinter ihnen zumachte.

      »Um Allahs willen, was ist Ihnen eingefallen!« meinte der Türke. »Es wird Ihnen schlecht ergehen!«

      »Mein Verhalten wird im Gegenteile die besten Folgen haben,« antwortete ich ihm.

      »Irren Sie nicht! So etwas darf nicht einmal ich wagen, der ich doch ein Unterthan des Großherrn bin!«

      »Da haben Sie sehr recht. Aber was kein Unterthan des Großherrn wagen darf, das kann ein Franke sich erlauben, für den nicht eure Gesetze, sondern diejenigen seines Landes gelten. Wer zu mir kommt, muß grüßen, sonst jage ich ihn hinaus, und wer mich mit dem Fuße stößt, dem schlage ich eigentlich die Hand ins Gesicht, was ich aber aus Rücksicht für Sie unterlassen habe. Setzen wir uns ruhig nieder!«

      »Ruhig!« lamentierte er. »Ich meine, daß es bald sehr unruhig bei uns werden wird. Sie sind zu kühn gewesen und werden es zu bereuen haben!«

      »Schwerlich! Es ist nicht zum ersten Male, daß ich solchen Leuten Höflichkeit empfehle. Ich kenne sie. Je mehr man sich von ihnen gefallen läßt, desto protziger werden sie, während sie, wenn sie den richtigen Mann finden, den Mut verlieren. Ich bin überzeugt, daß —«

      Ich wurde unterbrochen, um zu erfahren, daß ich die Sabtiehs ganz richtig beurteilt hatte, denn es geschah gerade das, was ich hatte sagen wollen. Die Thüre wurde langsam geöffnet; die Polizisten kamen wieder herein, verneigten sich und grüßten mit einem Sallam. Meine Drohung, nötigenfalls mich sogar an den Khedive zu wenden, hatte die erwartete Wirkung hervorgebracht. Übrigens hatte ich diesen Erfolg mehr meinem Glücke als meinem Scharfsinn zu verdanken, wie sich bald herausstellen sollte.

      »Sallam!« antwortete ich, und Murad Nassyr erwiderte den Gruß mit demselben Worte.

      »Effendi,« begann derjenige, welcher bisher den Sprecher gemacht hatte, »wir sind beauftragt, uns zu erkundigen, wo sich die beiden jungen Neger befinden, welche du aus dem Bierhause mitgenommen hast.«

      »Wie ihr seht, befinden sie sich hier bei mir.«

      »Das sind sie also?« fragte er, indem er auf Djangeh und ihren Bruder deutete.

      »Ja, sie sind es.«

      »So werden wir sie mit uns nehmen, zu ihrem Herrn, Abd el Barak, dem berühmten Vorsteher der Verbrüderung des heiligen Abd el Kader el Djelani.«

      »Und der hat euch geboten, sie ihm zu bringen? Ist er euer Vorgesetzter?,‹

      »Nein.«

      »So habt ihr keine Befehle von ihm zu empfangen.«

      »Wir warnen dich, Effendi! Du bist fremd und kennst die Gesetze dieses Landes nicht.«

      »Ich scheine sie besser zu kennen als ihr.«

      »Du hast dich an Abd el Barak vergriffen!«

      »Gerade so, wie du dich an mir, nur mit dem Unterschiede, daß du mich mit dem Fuße tratest, obgleich ich dir nichts gethan hatte, während ich den Vorsteher niederschlug, weil er mich trotz meiner Warnung wiederholt beleidigte.«

      »Aber welches Recht hast du an diesen beiden Negerkindern?«

      »Dasselbe Recht, welches Abd el Barak an ihnen hat: Ich habe sie engagiert, um mir zu dienen.«

      »Sie sind aber doch seine Diener!«

      »Nein, nicht mehr, da sie entschlossen sind, von jetzt an bei mir zu bleiben.«

      »Das ist nicht möglich, weil er sie nicht entlassen hat. Er bedarf dazu einer Aufsagefrist.«

      »Ah, so klug fängt er es an! Es kann ihm das aber keinen Nutzen bringen. Haben diese Kinder sich ihm vermietet?«

      »Wir wissen es nicht.«

      »Oder sind sie ihm von ihrem Vater übergeben worden?«

      »Auch das können wir nicht sagen.«

      »So mag er beweisen, daß er ein Recht besitzt, sie von mir zurückzuverlangen. Als Dienstherr muß er beweisen können, daß er sie gemietet hat. Vielleicht besitzt er einen Kontrakt, oder hat er Zeugen, welche ihm den Beweis ermöglichen?«

      »Dessen bedarf es nicht; sie haben bei ihm gewohnt und ihm gedient; darum gehören sie ihm.«

      »Und jetzt wohnen und dienen sie bei mir; darum gehören sie zu mir.«

      »Wir haben aber den Befehl, sie nötigenfalls mit Gewalt von hier zu ihrem Herrn fortzuschaffen!«

      »Habt ihr diesen Befehl von eurem Vorsteher erhalten?«

      »Nein. Wir handeln im Auftrage Abd el Baraks.«

      »Es ist keine Anzeige über mich gemacht worden?«

      »Noch nicht; Abd. el Barak will sie aber unbedingt erheben, falls du ihm die Kinder nicht auslieferst!«

      »Schön! Warten wir also, bis er das thut. Dann mag der Richter entscheiden, wem die Kinder gehören. Woher wißt ihr denn, daß ich mich hier befinde?«

      »Ich sah dich mit den Kindern in diese Gasse einbiegen und in dieses Haus treten. Du führtest sie an den Händen, was hier so auffällig ist, daß es meine Aufmerksamkeit auf sich zog. Dann kam ich an dem Bierhause vorüber, gerade als Abd0 el Barak