Deutschland

Straßenverkehrsrecht – StVR


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      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

      2.2

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der Schienenbahn Vorfahrt gewähren.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

      3

      Zeichen 206

      

      Halt. Vorfahrt gewähren.

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren.

      Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.

      Erläuterung

      Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.

      3.1

      

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen kündigt zusammen mit dem Zeichen 205 das Haltgebot in der angegebenen Entfernung an.

      3.2

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren. Dabei müssen sie auf Radverkehr von links und rechts achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 206.

      zu 2 und 3

      

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen gibt zusammen mit den Zeichen 205 oder 206 den Verlauf der Vorfahrtstraße (abknickende Vorfahrt) bekannt.

      4

      Zeichen 208

      

      Vorrang des Gegenverkehrs

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer haben dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen und Zusatzzeichen

      Ge- oder Verbote Erläuterungen

      Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen

      zu 5 bis 7

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.

      Erläuterung

      Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.

      5

      Zeichen 209

      

      Rechts

      6

      Zeichen 211

      

      Hier rechts

      7

      Zeichen 214

      

      Geradeaus oder rechts

      8

      Zeichen 215

      

      Kreisverkehr

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

      Fahrzeugführer dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren.

      Sie dürfen innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht halten.

      Erläuterung

      Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

      9

      Zeichen 220

      

      Einbahnstraße

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren.

      Erläuterung

      Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

      9.1

      

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung achten.

      Erläuterung

      Das Zusatzzeichen zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist.

      Abschnitt 3 Vorgeschriebene Vorbeifahrt

      10

      Zeichen 222

      

      Rechts vorbei

      Ge- oder Verbot

      Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen.

      Erläuterung

      „Links vorbei“ wird entsprechend vorgeschrieben.

      Abschnitt 4 Seitenstreifen als Fahrstreifen, Haltestellen und Taxenstände

      zu 11 bis 13

      Erläuterung