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in der Maßnahmen anderer europäischer Länder untersucht werden, die zu positiven Geburtenraten geführt haben, und daraus Empfehlungen ableiten, die das Problem in Deutschland lösen würden. Für den Staat wäre das billiger und für die Menschen besser. Aber die Konzerne haben lieber ein vom Staat finanziertes Heer an zugewanderten Menschen, die sie dann als „Integrationshilfe“ per Ausnahmeregelung sogar unter Mindestlohn einstellen können. Und schon sieht man, wessen Interessen Bertelsmann verfolgt.

      Und weil Bertelsmann nicht nur die Stiftung ist, sondern auch noch einer der größten Medienkonzerne in Deutschland, kann Bertelsmann sich selbst Studien schreiben, die seine Interessen lobbyieren und darüber dann in der eigenen Presse positiv berichten. Die restlichen Medien stimmen dann in den Chor mit ein und niemand hinterfragt die Studien oder ihre Methodiken.

      Bertelsmann hat übrigens nicht nur in Deutschland Interessen. Ich habe analysiert, wer Transparency International finanziert und wie die Organisation ihr Ranking der weltweiten Pressefreiheit erstellt.116 Und siehe da: Die Finanzierung dieser „unabhängigen und kritischen“ Organisation kommt zu 88 % direkt von den Nato-Staaten und zu 10 % von Stiftungen und der Industrie. Der jährliche Bericht über die weltweite Pressefreiheit basiert auf nur 13 Quellen, zwei davon sind Bertelsmann-Berichte. So kann Bertelsmann auch gleich noch Eigenwerbung betreiben und seine eigene Presse als absolut frei, kritisch und objektiv präsentieren.

      Es ist wahrlich interessant, wo Bertelsmann überall seine Finger drin hat, dies war nur ein kleiner Ausschnitt. Aber schon der zeigt deutlich, dass Bertelsmann sich von den eigenen Interessen und nicht vom Gemeinwohl leiten lässt und seine Macht massiv dafür einsetzt.

      Wenn Sie also in Zukunft vom Fachkräftezuwanderungsgesetz hören, denken Sie einfach daran, dass es „Bertelsmanngesetz“ heißen müsste.

      Damit Stiftungen wie Bertelsmann und andere Lobbyisten aber eine solche Macht über die Gesetzgebung haben können, braucht es noch andere Mittel. Man muss nicht nur Studien schreiben und sich in der Presse selbst über den grünen Klee loben, man braucht auch direkten Einfluss auf die Abgeordneten, die dann solche Gesetze einbringen und dafür bei Abstimmungen ihre Hände heben.

      Im August wurde wieder einmal veröffentlicht, was unsere Bundestagsabgeordneten nebenbei noch so verdienen. Und wer genauer hingeschaut hat, dem wurde dabei angst und bange, denn von Unabhängigkeit sind die Abgeordneten weit entfernt.

      Zunächst einmal sei gesagt, dass es ja grundsätzlich in Ordnung ist, wenn ein Bundestagsabgeordneter zum Beispiel selbständig ist und daher weiterhin aus seiner Firma Gelder bezieht. Es wäre kaum zumutbar, zu verlangen, dass ein Abgeordneter seine Firma schließen muss. Aber die Frage ist eben, wo es Interessenkonflikte geben kann, und da sollte man genauer hinsehen.

      Nicht in Ordnung ist es in meinen Augen aber, wenn ein Abgeordneter nach seinem Einzug in den Bundestag dadurch zusätzliche Einnahmen hat, weil er zum Beispiel Posten in Interessenverbänden angeboten bekommt. Da ist schon offensichtlich, dass es sich um (verdeckte?) Korruption handelt, denn diesen Posten inklusive Bezahlung bekommt er ja nur, weil er Abgeordneter ist und er sich von dem Interessenverband, man nennt sie auch „Lobbyisten“, Vorteile und Kontakte erhofft.

      Durch diese Möglichkeit des Nebenverdienstes sind in Deutschland (und auch allen anderen westlichen Ländern) den Lobbyisten Tür und Tor geöffnet. Man müsste es korrekterweise „legale Korruption“ nennen. Und viele Abgeordnete machen davon Gebrauch, sie nehmen Ämter an oder halten für Geld Reden vor Interessenverbänden.

      Der Spiegel berichtete im August über die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten, und dort konnte man unter anderem lesen:117 „FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner gibt Einkünfte von mehr als 300.000 Euro an, die aus Honoraren für 50 Vorträge stammen.“

      Herr Lindner bekommt also pro Rede im Schnitt 6.000 Euro, aber er ist nicht verpflichtet, mitzuteilen, von wem er diese Gelder bekommt. Mit anderen Worten: Wir wissen zwar, dass Herr Lindner in dieser Legislaturperiode laut Spiegel insgesamt mindestens 311.000 Euro bekommen hat, und wir wissen, dass davon 300.000 Honorare für Reden waren, aber wir wissen nicht, von wem er das Geld erhalten hat.

      Der Spiegel erklärte das System so: „Die Höhe von Nebeneinkünften wird in groben Einkommensstufen veröffentlicht. Dadurch ergeben sich Ungenauigkeiten. Nach oben sind keine Limits gesetzt, denn die Stufe 10 hat keine Obergrenze – sieben Abgeordnete geben diese Stufe an. Und Einkünfte unter der Bagatellgrenze müssen überhaupt nicht gemeldet werden.“

      Auch andere Politiker bekommen Gelder, deren Herkunft sie ganz legal verschweigen dürfen. Im Spiegel konnte man dazu lesen: „Ebenfalls nicht benannt werden zahlreiche Vertragspartner von Abgeordneten: Anwälte, Berater und Landwirte anonymisieren sie häufig. So bekam der AfD-Abgeordnete und Rechtsanwalt Enrico Komning mindestens 600.000 Euro von ‚Mandant 30468‘. Der ehemalige Verkehrsminister Peter Raumsauer (CSU) erhält als Strategieberater von ‚Mandant 1‘ monatlich mindestens 7000 Euro. (…) Mehr als sechs Millionen Euro sind in dieser Wahlperiode so schon ohne Zuordnung an Abgeordnete geflossen.“

      Aber es gibt für Abgeordnete nicht nur diese recht plumpe Art der Korruption, bei der sie direkt Geld bekommen, während sie im Bundestag sitzen.

      Wer sich zum Beispiel die Grafiken in diesem Spiegel-Artikel anschaut, stellt etwas Interessantes fest. Bei der Frage, wie viel Prozent der Abgeordneten einer Partei bezahlte Nebentätigkeiten haben, gehen die Zahlen weit auseinander. Die FDP führt mit Abstand mit 53 %, gefolgt von der Union mit 35 %. Und bei den vermeintlichen Saubermännern des Parlaments, den Grünen, sind es nur 15 %. Wer sich jedoch alle Nebentätigkeiten anschaut, stellt fest, dass 87 % der Grünen Abgeordneten Nebentätigkeiten nachgehen, damit stehen sie auf Platz zwei nach der Union (92 %) und noch vor der FDP mit 86 %.

      Nun kann man fragen, was an einer unbezahlten Nebentätigkeit so schlimm sein soll. Ganz einfach: Es ist genauso eine Form von Lobbyismus, denn meist folgen der unbezahlten Nebentätigkeit eines Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag neue, sehr gut bezahlte Posten. Man sorgt also schon mal vor für „die Zeit danach“. Und natürlich kann man es sich dabei nicht erlauben, anders abzustimmen, als die Lobbyisten, für die man ehrenamtlich tätig ist, es wünschen. Das könnte „die Zeit danach“ gefährden.

      Gerade bei den Grünen sieht man das immer wieder. Ebenfalls im August ist die Grünen-Abgeordnete Kerstin Andrae direkt vom Bundestag auf den Posten als Chefin des Lobbyverbandes der Energiewirtschaft gewechselt. Sie macht also nun Lobbyarbeit unter anderem für die Atomkonzerne, die von der Bundesregierung Entschädigungen für den Atomausstieg haben wollen.

      Ob sie von den Wählern der Grünen wohl dafür ihre Stimme bekommen hat?

      82 % der Deutschen sind für eine Begrenzung der Lobbyarbeit, bei kaum einem Thema sind sich die Deutschen einiger als bei dieser Frage. Nur interessiert das in unserer „Demokratie“ niemanden in der Politik. Die Abgeordneten werden doch keine Gesetze erlassen, die ihnen an den Geldbeutel gehen! Die Grünen trommeln zwar ständig für eine Begrenzung der Macht der Lobbyisten, aber das lässt sich auch leicht fordern, wenn man weiß, dass diese Forderung nie eine Mehrheit im Bundestag erhalten wird. Und wenn es um den eigenen Geldbeutel geht, vergessen die Grünen ihre offiziellen Forderungen ganz schnell wieder, wie Frau Andrae, die auf Kritik an ihrem Wechsel folgendermaßen reagiert hat:118 „Kritik an ihrem Wechsel weist sie zurück: „Lobbyarbeit ist nichts Anrüchiges.““

      Auf einmal? Das klingt bei den Grünen in Interviews immer ganz anders. Aber so erklärt sich auch, warum die Grünen fast immer völlig anders abstimmen, als sie sich in Interviews äußern.

      In aller Regel sehen wir ohnehin nur die Spitze des Eisbergs. 2016 kam heraus, dass die SPD gar eine Preisliste für Lobbyisten hatte. Für festgelegte Summen konnten Lobbyisten ein Gespräch mit SPD-Ministern und Staatsekretären buchen. Und obwohl das durchaus strafrechtliche Fragen aufwirft – es könnte gegen die Regeln der Parteienfinanzierung verstoßen worden sein, und auch ein Anfangsverdacht der Vorteilsgewährung (also Korruption) stand in meinen Augen im Raum –, ist nichts passiert. Dafür haben wir den § 146 GVG, der verhindert, dass in solchen Fällen der Staatsanwalt aktiv wird.

      Obwohl der Richterbund diese Gesetzgebung, die Politiker