Josef Bordat

Würde, Freiheit, Selbstbestimmung. Konzepte der Lebensrechtsdebatte auf dem Prüfstand


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angezeigt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB hat diese Art der „Hilfe“ für suizidale Menschen grundsätzlich möglich gemacht.

      Auch wenn das Thema Sterbehilfe vor allem im Kontext schwerer Erkrankungen und älterer Menschen diskutiert wird, zeigt sich doch hier eine gewisse Entgrenzung. Dahinter steht die Normalisierung des Suizids (als „Freitod“ verklärt bzw. missverstanden) unter dem Paradigma der Würde und Selbstbestimmung.

      Würde, Freiheit, Selbstbestimmung – mit diesem Dreiklang bewerben die Sterbehilfeorganisationen ihr Angebot. Es geht – das zur Erinnerung – immer noch darum, Menschen auf Wunsch und Verlangen zu Tode zu bringen. Dieses Handwerk entspreche dem Wesen seiner Würde, verwirkliche ein Maximum an Freiheit, sei gleichsam höchster Ausdruck der Selbstbestimmung. So die Befürworter der Sterbehilfe.

      Auch bei der Frage der Abtreibung spielen diese Konzepte eine Schlüsselrolle: „Mein Bauch [und alles, was da drin ist] gehört mir!“ Die Würde des Menschen wird auch in diesem Fall angeführt: die Würde der Frau, zu der es gehöre, über ihren Körper selbstbestimmt entscheiden zu dürfen. Wer wollte da widersprechen. Dass Zeitpunkt und Ausmaß der Entscheidung die Abtreibung zum moralischen Problem werden lassen, wird dabei gerne übersehen.

      Festzuhalten ist: Die Menschenwürde wird in beiden Fällen zum Gegenstand der Freiheit und Selbstbestimmung; sowohl die eigene Würde (Suizid) als auch die Würde des Kindes (Abtreibung) – lassen sich daran bemessen, wie frei und selbstbestimmt der Mensch entscheidet. Soweit die heute fast ausnahmslos anzutreffende Interpretation der Begriffe Würde, Freiheit, Selbstbestimmung.

      Es geht dabei ideengeschichtlich um die Befreiung von alten (und daher: „falschen“) Moralvorstellungen als Akt der Selbstbestimmung zur Erlangung dessen, was diese Vorstellungen nur verheißen, nicht aber verwirklichen: Menschenwürde. Ist dieser Gedankengang vom philosophischen Gehalt der benutzten Konzepte gedeckt? Was lässt sich aus Sicht der christlichen Anthropologie und Ethik erwidern? Prüfen wir die Begriffe – vor dem Hintergrund ihres lebensrechtlichen Verwendungskontexts in den Debatten über Abtreibung und Sterbehilfe.

      Die Begriffe Würde, Freiheit und Selbstbestimmung sind so eng miteinander verzahnt (ohne ineinander aufzugehen!), dass die Gliederung der Abhandlung nur pragmatische Gründe hat. Dass ich die Würde voranstelle, ist ihrer Bedeutung geschuldet: Das Thema Würde spielt für die Sicht auf Freiheit und Selbstbestimmung eine überragende Rolle.

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