keines da, und er sagte: »Ich möcht ein solcher Reiter werden wie mein Vater.«
Das sollte heißen: Wo ist das Wasser hin und das Brot und das Pferdchen?
Er bemerkte den Strohsack, auf dem er lag, betrachtete ihn mit Verwunderung und wußte nicht, was es sei; mit dem Finger darauf klopfend, vernahm er dasselbe Geräusch wie von dem Stroh, das sonst sein Lager gewesen. Dies erfüllte ihn mit Beruhigung, so daß er wieder einschlief und erst mitten in der Nacht vom oftmals wiederholten Ton der Glocke erwachte. Er lauschte lang, und als der Schall verklungen war, sah er den Ofen, der eine grüne Farbe hatte und einen Glanz von sich gab (denn Caspar vermochte selbst in tiefer Dunkelheit die Farben zu unterscheiden). Er blickte sehr angespannt hinüber und murmelte wieder: »Ich möcht ein solcher Reiter. werden wie mein Vater.«
Das sollte heißen: Was ist denn dieses, und wo bin ich denn? Auch drückte er damit sein Verlangen nach dem glänzenden Ding aus.
In der Frühe öffnete der Wärter die Fensterläden, das helle Tageslicht tat Caspars Augen wehe; er fing zu weinen an und sagte: »Hinweisen, wo der Brief hingehört«, und damit wollte er sagen: Warum tun mir die Augen weh? Tu es weg, was mich brennt, gib mir das Pferdchen zurück und plag mich nicht so. Denn er sprach im Geiste mit dem Du, von dem er glaubte, daß er Abhilfe schaffen könnte. Er hörte die Uhr wieder schlagen, das nahm ihm die Hälfte der Schmerzen, und indes er horchte, kam ein Mann und stellte allerhand Fragen, aber Caspar gab keine Antwort, weil seine Aufmerksamkeit auf den verhallenden Klang gerichtet war. Der Mann faßte ihn am Kinn, hob seinen Kopf in die Höhe und redete mit starker Stimme. Jetzt hörte Caspar zu und sagte all seine gelernten Worte her, aber der Mann verstand ihn nicht. Er ließ seinen Kopf los, setzte sich neben Caspar und fragte immerfort; als nun die Uhr wieder tönte, sagte Caspar: »Ich möcht ein solcher Reiter werden wie mein Vater.«
Das sollte bedeuten: Gib mir das Ding, das so schön klingt.
Der Mann verstand ihn nicht und redete weiter, da fing Caspar an zu weinen und sagte: »Roß geben«, womit er den Mann bat, er möge ihn nicht so quälen.
Er saß dann lange Zeit allein. Aus weiter Ferne klang ein Trompetenschall aus der Kaiserstallung, und als ein andrer Mann eintrat, sagte Caspar die Redensart mit dem Brief; das sollte heißen: Weißt du nicht, was das ist? Der Mann brachte den Wasserkrug und ließ Caspar trinken, danach ward es ihm leicht zumute, und er sagte: »Möcht ein solcher Reiter werden wie mein Vater«. Das bedeutete Jetzt darfst du nicht mehr fortgehen, Wasser. Bald erklang wieder die Trompete, und Caspar lauschte freudig; er dachte, wenn sein Pferdchen käme, würde er ihm erzählen, was er gehört.
An diesem Tag aber begann schon die Peinigung, die er von den vielen Menschen auszustehen hatte.
Eine hohe amtliche Person wird Zeuge eines Schattenspiels
Natürlich hatte es wochenlang gedauert, bis Professor Daumer einen so vollständigen Einblick in die Vergangenheit des Jünglings gewonnen hatte. Dies alles ans Licht zu bringen, kündbar, greifbar, hatte Ähnlichkeit gehabt mit der Arbeit eines Brunnengräbers. Was anfangs ein Fiebertraum geschienen, besaß nun die Züge des Lebens.
Daumer verfehlte nicht, der Behörde den Sachverhalt in einer gewissenhaften Niederschrift vorzulegen. Die Folge davon war, daß sich der Magistrat entschloß, die Bahn förmlicher Verhöre zu verlassen und in eine vertrautere Beziehung zu dem Unglücklichen zu treten. Die auffälligen Besonderheiten seines Wesens sollten noch einmal überprüft werden, hieß es in einer der gerichtlichen Noten, deshalb wurden Ärzte, Gelehrte, Polizeibeamte, scharfsinnige Juristen, kurz unzählige Personen, die an seinem Schicksal freien Anteil nahmen, zu ihm auf den Turm geschickt. Es war ein endloses Schnüffeln und Debattieren, Zweifeln und Staunen, doch die verschiedenen Erklärungen liefen alle auf eins hinaus, und die bloße Kraft des Augenscheins mußte den Daumerschen Bericht bestätigen.
Wenige Tage später, gegen Anfang Juli, veröffentlichte der Bürgermeister einen Aufruf, der im ganzen Land Verwunderung und Beunruhigung erregte. Zunächst wurde darin das Erscheinen Caspar Hausers geschildert, und nachdem die eigne Erzählung des Jünglings mit tunlichster Ausführlichkeit wiedergegeben war, beschrieb der Verfasser diesen selbst. Er sprach von der alle Umgebung bezaubernden Sanftmut und Güte des Knaben, in der er anfangs immer nur mit Tränen und nun, im Gefühl der Erlösung, mit Innigkeit seines Unterdrückers gedenke; von seiner rührenden Ergebenheit an diejenigen, die häufig mit ihm umgingen, von seiner unbedingten Willfährigkeit zum Guten, die mit der Ahnung dessen verbunden sei, was böse ist, ferner von seiner außerordentlichen Lernbegierde.
»Alle diese Umstände«, fuhr der beredsame Erlaß fort, »geben in demselben Maß, indem sie die Erinnerungen des Jünglings bekräftigen, die Überzeugung, daß er mit herrlichen Anlagen des Geistes und des Herzens ausgestattet ist, und berechtigen zu dem Verdacht, daß sich an seine Kerkergefangenschaft ein schweres Verbrechen knüpft, wodurch er seiner Eltern, seiner Freiheit, seines Vermögens, vielleicht sogar der Vorzüge hoher Geburt, in jedem Fall aber der schönsten Freuden der Kindheit und höchsten Güter des Lebens verlustig geworden ist.«
Eine kühne und folgenschwere Vermutung, die eher dem mitleidigen Gemüt und dem romantischen Geist als der behördlichen Vorsicht eines hohen Bürgermeisteramtes zur Ehre gereichte.
»Zudem beweisen mancherlei Anzeichen«, hieß es weiter, »daß das Verbrechen zu einer Zeit verübt worden, wo der Jüngling der Sprache schon einmal mächtig gewesen und der Grund zu einer edeln Erziehung gelegt war, die gleich einem Stern in finsterer Nacht aus seinem Wesen hervorleuchtet. Es ergeht daher an die Justiz-, Polizei-, Zivil- und Militärbehörden und an jedermann, der ein menschliches Herz im Busen trägt, die dringende Aufforderung, alle, auch die unbedeutendsten Spuren und Verdachtsgründe bekanntzugeben. Und nicht etwa deswegen, um Caspar Hauser zu entfernen, denn die Gemeinde, die ihn in ihren Schoß aufgenommen, liebt ihn, betrachtet ihn als ein von der Vorsehung ihr zugeführtes Pfand der Liebe, das sie ohne gültigen Beweis der Ansprüche andrer nicht abtreten wird, sondern nur, um die Übeltat zu entdecken und den Bösewicht samt seinen Gehilfen der gerechten Sühne auszuliefern.«
Wahrscheinlich wurden von den Urhebern große Hoffnungen an das Manifest geknüpft, aber die Sache nahm einen ganz unerwarteten Verlauf und bereitete den Nürnberger Herren mancherlei Verlegenheiten. Zunächst lief eine Menge unsinniger und verleumderischer Bezichtigungen ein, durch welche eine Reihe von adligen Familien und von intimen Vorgängen in aristokratischen Kreisen dem Gerede ausgesetzt wurden: Kindesmord, Kindesraub, Kindesunterschiebung waren nach Ansicht des gemeinen Volks Verbrechen, welche die vornehmen Leute täglich und zum Vergnügen begehen.
Schlimmer war es, daß die magistratische Bekanntmachung dem Appellhof des Rezatkreises auf nichtamtlichem Weg zu Händen kam. Irgendein grimmiger Hofrat am selben Gerichtshof erließ alsogleich ein gepfeffertes Schreiben an die Kreisregierung in Ansbach, worin erstlich die Publikation des Nürnberger Bürgermeisters als vorschriftswidrig, zweitens als abenteuerlich bezeichnet wurde, und worin drittens der lebhafte Tadel darüber ausgedrückt war, daß durch das verfrühte Preisgeben wichtiger Umstände eine Kriminaluntersuchung wenn auch nicht vereitelt, so doch sehr erschwert worden sei. Der ergrimmte Hofrat ersuchte daher die Regierung, den Magistrat zu strenger Rechenschaft zu ziehen und zu befehlen, daß die den Fall behandelnden Polizeiakten unverzüglich anher zu senden seien.
Die Regierung ließ sich das nicht zweimal sagen. Sie sendete ein Reskript an den Stadtkommissär von Nürnberg und äußerte sich dahin, daß die erzählte Lebensbeschreibung des Findlings so viele grobe Unwahrscheinlichkeiten enthalte, daß der Gedanke an eine ärgerliche Täuschung nicht abzuweisen sei. Gleichzeitig wurden die noch vorhandenen Exemplare des »Intelligenzblattes« und des »Friedens- und Kriegskuriers«, in welchen Zeitungen der Aufruf erschienen war, beschlagnahmt. Dies wurde dem Appellhof ordnungsgemäß mitgeteilt und die Erwägung daran geknüpft, ob die strafrechtliche Verfolgung des Häftlings einzuleiten