und erkundigte sich, wie es der Frau des Wirtes ging und ob sie noch am Leben sei. Der Wirt lachte wieder und antwortete: „Ja, freilich, sie lebt!“ Somit kam meine Schwester mit dem Wirt ins Gespräch und erfuhr, dass seine Frau vor fünfzehn Jahren auch an Leukämie erkrankt war. Im weiteren Verlauf des Gesprächs hat meine Schwester die ganze Krankengeschichte erfahren, den erfolglosen Weg von Arzt zu Arzt, bis sie dann endlich unerwartet von einem Heilpraktiker geheilt worden war. Meine Schwester war wie elektrisiert und bat den Wirt um die Adresse des Heilers. Er holte einen Zettel und einen Kugelschreiber und schrieb die Adresse und die Telefonnummer des Heilers auf. Der Name war Pater Ober. Die Eltern sind mit ihrem kranken Sohn sofort und ohne Termin zu Pater Ober nach Aschau gefahren. Er brauchte nicht zu warten, Pater Ober hat sich wegen seines elenden Zustands sofort seiner angenommen.
Kornelius war so geschwächt, niedergeschlagen und verzweifelt, dass er anfangs nicht bei der Therapie mitmachen wollte. Pater Ober wandte eine Blutwäsche mit Ozon an und verordnete lange Spaziergänge tagsüber. Dabei sollte er fünf Liter Tee trinken. Er sagte ihm auch klipp und klar, dass er mitmachen müsse, sonst könne er ihm nicht helfen. Meine Schwester war diszipliniert und konsequent, er musste mitgehen. Sie sprach ihm unterwegs ständig Mut und Zuversicht zu. Es war schließlich ein Kampf um sein Leben! Toni gab nicht auf und der Kampf um sein Leben ging jeden Tag weiter. Meine Schwester war viel kleiner als ihr Sohn, sie war zart gebaut, dabei hat sie aber die fünf Liter Tee für die fünf Stunden Bewegung im Rucksack mit sich getragen. Das war eine sehr schwere Zeit für die beiden. Die Blutwäsche mit Ozon hat nur vier Wochen gedauert! Danach durfte er nach Hause fahren. Die weitere Behandlung des Paters hat noch volle zwei Jahre gedauert. Diese sowie die Überwachung erfolgten durch Ferndiagnose und Fernbehandlung. Die nötigen Medikamente, die Naturheilmittel, die der Pater ihm verordnet hatte, schickte ihm die Schloß-Apotheke Aschau nach München.
Die Geschichte der Heilung, die ich durch die Briefe meiner Schwester erfahren durfte, faszinierte mich. Die unglaubliche Heilung meines Neffen hat mich innerlich lange Zeit beschäftigt. Ich wollte alles darüber wissen und fragte mich, warum diese Art der Heilung den Ärzten nicht bekannt war. Warum müssen so viele an Leukämie sterben, wenn schon eine gezielte Methode erfolgversprechend ist? Warum fehlt an den Universitäten das Fach Naturheilkunde im Lehrplan? Die volle Genesung meines Neffen war für mich wie ein Wunder. Ich empfand dabei eine große Hochachtung und Respekt diesem fremden Heiler aus Bayern gegenüber.
In den nächsten Briefen meiner Schwester habe ich ihre weiteren Bemühungen erfahren. Da die Behandlung von Pater Ober teuer war, haben die Eltern versucht, von der Techniker-Krankenkasse eine Rückerstattung zu bekommen – vergeblich. Auch das Gerichtsverfahren hat nichts genutzt, weil die Heilerfolge der Heilpraktiker damals – wie auch heute noch – in Deutschland nicht anerkannt waren!
Nachdem Tonis Sohn aus dem Krankenhaus entlassen worden war, hat man seine Unterlagen aus dem Krankenhaus an seinen Hausarzt geschickt. Nach zwei Jahren, völlig geheilt, besuchte er wegen eines Attests seinen Hausarzt Dr. med. Tietz. Als dieser ihn erblickte, sagte er staunend: „Sie leben? Wer hat Sie geheilt?“ Er kannte Pater Ober und sagte:
„Ah ja! Den kenne ich, der kann was! Ich habe schon viel über seine Heilerfolge gehört.“ Dr. Tietz untersuchte Tonis Sohn gründlich und konnte seine volle Genesung nur bestätigen. Auch nach fünf Jahren und einer weiteren Untersuchung zeigten sich keinerlei Spuren der früheren Krankheit. Eine Ärztin aus dem Krankenhaus in Schwabing, aus dem er damals entlassen worden war, hat sich bei meiner Schwester noch ein Jahr lang telefonisch gemeldet und den Heilungsverlauf verfolgt. Weil die Eltern für das Gerichtsverfahren und die damit verbundene Kostenerstattung einen Nachweis brauchten, der den Krankheitsverlauf wiedergab, hat Dr. Tietz dieses Dokument für sie geschrieben. Auf den folgenden Seiten ist dieses abgedruckt und beweist den Heilerfolg.
Nach der Gerichtsverhandlung betonte der Richter, dass er nach geltendem Recht keinen positiven Bescheid geben kann, er bat sie aber, den Fall zu publizieren oder an den Bund zu schicken, damit das Gesetz geändert würde. Auch der Krankenkassenvertreter war dieser Meinung und bedauerte, dass die Kosten nicht übernommen werden konnten.
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