Torsten Katschemba

Prüfungswissen Fachkraft für Schutz und Sicherheit Band 1


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Novellierung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit im Jahr 2008 wurden die Prüfungsbereiche „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie das „Sicherheitsorientierte Kundengespräch“ eingeführt. Dabei haben die Prüfungsteilnehmer2 aus einer Rahmensituation ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Dieses wird bewertet und bildet zudem die Grundlage für das Kundengespräch im mündlichen Prüfungsteil. Beide Teile zusammen ergeben eine Wichtung von fünfzig Prozent zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.3

      Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat bereits 2009 Umsetzungsempfehlungen4 für die Durchführung der Abschlussprüfungen herausgegeben. Diese beinhalten sowohl die Bewertung der Konzepte, als auch die Vorbereitung und Durchführung des Sicherheitsorientierten Kundengespräches.

Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
PrüfungsteileZeitGewichtungBestehensregelungen
Teil I
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln60 Min.20 %Keine spezielle NotenregelungTeil I und II: Mindestens ausreichend (4)
Anwendung von Rechtsgrundlagen90 Min.20 %
Teil II
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)60 Min.10 %Kein Ungenügend (6)Mind. ausreichend (4)
Konzepte für Schutz und Sicherheit90 Min.30 %Mindestens Ausreichend (4)
Sicherheitsorientiertes Kundengespräch30 Min.20 %Kein Ungenügend (6)
Zusätzlich im Teil II: WiSo oder Sicherheitsorientiertes Kundengespräch = ausreichend (4)
Darstellung 1: Gewichtungs- und Bestehensregelungen

      Neben der „Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ bietet der Prüfungskatalog der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern Nord-West (ZPA Nord-West), der ebenfalls 2009 herausgegeben wurde, wichtige Hinweise.5 Dennoch gibt es vereinzelt geringfügige Abweichungen, die aus unterschiedlichen Interpretationen herrühren.

      Ziel dieses Werkes ist es, den Lesern eine einheitliche und übersichtliche Gesamtdarstellung an die Hand zu geben, wie ein ausführliches und alle Aspekte der Sicherheit berücksichtigendes Konzept erstellt und im Rahmen der Abschlussprüfung sicher vorgetragen werden kann. Dazu hat insbesondere der bundesweite Arbeitskreis der Berufsschullehrer Schutz und Sicherheit einen aktiven Beitrag geleistet. Seitens des Arbeitskreises gab es für diese Veröffentlichung eine Reihe von Hinweisen zu Aufgabenstellung und Herangehensweise in der Erarbeitung der Konzepte sowie deren Bewertung. Hierfür gilt dem Arbeitskreis ein ganz besonderer Dank. Die konstruktiven Hilfen wurden aufgegriffen, an geeigneter Stelle in diesem Werk eingebracht und für die Leser optisch hervorgehoben.

      Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung in vier Teile. Zuerst wird ein Einblick in die Prüfungsbereiche „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie das „Sicherheitsorientierte Kundengespräch“ gegeben. Ausgehend von der Konzeptgliederung im Fachkompetenzbuch6 wird im zweiten Teil, neben der Begrifflichkeit eines Konzeptes, Schritt für Schritt die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes erläutert. Schwerpunkte stellen dabei die Bereiche Gefahrenanalyse, Risikoermittlung sowie -bewertung, Schutzzieldefinition, Maßnahmen und die wirtschaftliche Betrachtung dar. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden anschließend Beispielkonzepte bearbeitet, die den Lesern als Muster dienen. Der letzte Teil gibt generelle Bearbeitungshinweise für Personen-, Veranstaltungs- und Objektschutzkonzepte.

      Zielgruppe des Werkes sind in erster Linie Auszubildende, Umschüler und Weiterbildende zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“, die sich auf die Prüfungsbereiche „Konzepte für Schutz und Sicherheit“ sowie das „Sicherheitsorientierte Kundengespräch“ vorbereiten wollen. Des Weiteren sind Lehrer, Ausbilder und Prüfer angesprochen, um den vorgenannten Personenkreis zielsicher durch die Prüfung führen sowie sachgerecht bewerten zu können.

      Die durchgesehene und überarbeitete Neuauflage wurde ergänzt um Erkenntnisse bis zur Sommerprüfung 2020 sowie die Neuerungen in der Normreihe DIN 77200 „Sicherheitsdienstleistungen“, Stand Juli 2020. Zwei neue Beispielkonzepte mit Musterlösungen sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis komplettieren das erfolgreich angenommene Werk.

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      Darstellung 2: Aufbau des Werkes

       2 Prüfungsbereiche

       2.1 Konzepte für Schutz und Sicherheit

      Um ein Konzept entsprechend erstellen und sich auf mögliche Fragestellungen vorbereiten zu können, ist zunächst das Anforderungsprofil an die Prüfung zu analysieren. Die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008 gibt dazu folgende Vorgaben7:

      1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er unter Anwendung der Rechtsgrundlagen

      a) Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr planen, durchführen, dokumentieren und überwachen,

      b) sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln und zur Aufklärung beitragen,

      c) Gefährdungspotentiale beurteilen, Risiken identifizieren, analysieren und bewerten sowie

      d) Sicherheitsleistungen auch unter Berücksichtigung von Teamarbeit planen kann;

      2. der Prüfling soll schriftlich ein Konzept für Schutz und Sicherheit erarbeiten;

      3. die Prüfungszeit für die Erarbeitung des Konzeptes beträgt 90 Minuten.

      In der Regel sind die unter 1. a) – c) genannten Voraussetzungen als erfüllt anzusehen, wenn das Konzept auf Grundlage der von der ZPA Nord-West auf Grundlage des Fachkompetenzbuches8 verwendeten Gliederung erfolgt (Informationssammlung, Risikobewertung, Schutzzieldefinition, Maßnahmen, Kostenaufstellung und Empfehlung).

      Die Konzepte für Schutz und Sicherheit sind abzugrenzen von der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, zu Brandschutzkonzepten nach den länderspezifischen Bauordnungen oder zu Veranstaltungsschutzkonzepten auf Grundlage der landesspezifischen Versammlungsstättenverordnungen.

      Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).9

      Brandschutzkonzepte sind detaillierte Konzeptionen für die praktische, schutzzielorientierte und objektbezogene Umsetzung der in Gesetzen, Vorschriften und Normen verankerten Schutzziele zur Sicherung des Brandschutzes.10 Brandschutzkonzepte dienen unter anderem als Grundlage zur Bestimmung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Sie werden von einem nachweisberechtigten (bauvorlageberechtigten) Ingenieur, der zudem über die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz verfügt (Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung), erstellt. Ein solches Konzept wird vom Gesetzgeber entsprechend § 66 MBO (Musterbauordnung) für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben gefordert.11

      Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)