GbR (Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro).
4 Für Fehler in der Berufsausübung haftet nur derjenige Partner mit seinem Privatvermögen, der mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags befasst war, aber nicht auch die anderen Partner.
5 Ausnahme: Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen
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Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
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Automatische Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen, wenn ein Podologe /Fußpfleger allein eine Praxis eröffnet, ohne eine andere Rechtsform zu wählen
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Nur ein Unternehmer
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Kein Mindestkapital erforderlich
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Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen einschließlich mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Praxis (auch für Steuerschulden!) sowie für Schäden durch Behandlungsfehler, soweit die Haftpflichtversicherung nicht einspringt
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Keine notariellen Beurkundungen bei der Gründung
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Keine Gewerbesteuer bei einer podologischen Praxis (als Freiberufler)
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Gewinnermittlung: lediglich Einnahmen- und Überschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (bis zu bestimmten Schwellenwerten von Jahresumsatz/-gewinn); Befreiung von der Buchhaltungspflicht für Einzelkaufleute bis zu bestimmten Grenzwerten im Hinblick auf Jahresumsatz und -überschuss (siehe dazu Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?)
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Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen Fortsetzung
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Als Einzelunternehmer können sich Kleingewerbetreibende freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, wobei sie aber mit der Eintragung alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernehmen.
Siehe auch Kapitel 15.5.1: Der Kaufmann
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Vor- und Nachteile:
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Höchstmögliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit
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Hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
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Einfache Gründung
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Geringe Gründungskosten
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Kein Aufteilen des Gewinns
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Alleinige Verantwortung des Praxisinhabers für seine Entscheidungen, keine Unterstützung bei Problemen durch einen Partner
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Alleine für Kapitalbeschaffung und Finanzierung zuständig
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Hohe Arbeitsbelastung, hohes Risiko für Überforderung
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Durch persönlichen Ausfall, etwa durch Krankheit, kann das Unternehmen schnell in eine Krise geraten.
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Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen
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Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig
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Eine GbR entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um einen „gemeinsamen Zweck“ zu erreichen. Dieser kann jede erlaubte Tätigkeit sein, auch ein nichtgewerblicher Zweck.
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Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
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Formlose Gründung, mündliche Vereinbarung genügt
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Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert
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Kein Mindestkapital notwendig
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Nicht nur die einzelnen Gesellschafter, sondern auch die GbR als Gesellschaft kann klagen und verklagt werden
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Haftung: unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen und gesamtschuldnerisch (jeder für jeden!)
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Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und zur Vertretung der GbR nach Außen in allen Bereichen berechtigt. Intern können jedoch die Tätigkeiten vertraglich aufgeteilt und der Einfluss eingeschränkt werden.
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Gewinnermittlung: Einnahme- und Überschuss-Rechnung; für Freiberufler keine Buchführungspflicht – auch nicht, wenn das Geschäftsvolumen bestimmte Grenzen überschreitet. Buchführungspflicht bei gewerblicher Tätigkeit ab Jahresgewinn von 60.000 Euro und Jahresumsatz von 600.000 Euro
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Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen
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Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig
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Für GbR unter Freiberuflern keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer
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Wenige Formalitäten bei der Gründung
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Geringe Gründungskosten
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Großer Gestaltungsspielraum der Unternehmer
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Hohe Kreditwürdigkeit durch mindestens zwei persönliche, haftende Gesellschafter
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Verantwortung und Risiko wird auf mehrere Schultern verteilt
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Checkliste: Eine podologische Praxis als Partnerschaftsgesellschaft gründen
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Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
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Mindestens zwei Gesellschafter
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Schriftlicher Partnerschaftsvertrag erforderlich (notarielle Beurkundung)
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Eintragung der Gesellschaft im Partnerschaftsregister erforderlich
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Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Partner; außerdem haftet jeder Partner persönlich nur noch für seinen eigenen Fehler in der Berufsausübung, aber nicht mehr für die Fehler der anderen
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Kein Mindestkapital erforderlich
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Keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftssteuer
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Gewinnermittlung: Einnahmen- Überschuss-Rechnung
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Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen klagen oder verklagt werden
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Gesellschaftsform genießt hohes Ansehen und hohe Kreditwürdigkeit
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Außerhalb der Haftung flexible
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